Versicherungsagenten, Bundesgremium

Versicherungsagenten und die neuen Regelungen zum Datenschutz

EU-Datenschutzgrundverordnung, Datenschutzanpassungsgesetz: Umsetzung ab 25.5.2018

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Exklusiv für Mitglieder

Leitfaden für Versicherungsagenten Muster für eine Datenschutzerklärung für Versicherungsagenten


Musterklausel Rollenverteilung DSGVO Checkliste zur DSGVO für Versicherungsagenten

Wichtige Informationen für die Branche

Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Datenschutzanpassungsgesetz 2018 sind auch von Versicherungsagenten einzuhalten und umzusetzen.

Die EU-Verordnung Nr. 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der bisherigen Richtlinie 95/46/EG) ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und ist mit 2 Jahren Frist zum 25.5.2018 anzuwenden. 

Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar. Punktuell sind in der Verordnung aber Öffnungsklauseln enthalten, die den Mitgliedstaaten Umsetzungsspielräume lassen. Diese werden in Österreich im noch offenen Datenschutzgesetz 2018 (bis 25.5.2018 gilt das DSG 2000) geregelt werden.

Eckpunkte der Datenschutzregelung

Wesentliche Eckpfeiler der neuen Datenschutzregelungen sind:

  • Stärkung der Betroffenenrechte (mehr Transparenz; Verankerung des Rechts auf Vergessenwerden; Einwilligung gilt nur falls freiwillig, aktiv und eindeutig)
  • Neuer Fokus auf die Datensicherheit (verpflichtende angemessene Sicherheitsvorkehrungen; Datenmissbräuche und Sicherheitsverletzungen müssen den Aufsichtsbehörden gemeldet werden)
  • Bestellung von Datenschutzbeauftragten im öffentlichen Bereich
  • Erhöhter Strafrahmen: Strafen bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des Konzernumsatzes sind möglich

Auch bisher bestanden Datenschutzpflichten durch das DSG 2000 (z. B. Eintragungspflichten im Datenschutzregister). Diese nun erweiterten Pflichten rücken durch die umfangreichen Strafdrohungen nun stärker in den Fokus der Verpflichteten.

Das Bundesgremium der Versicherungsagenten unterstützt seine Mitglieder durch umfangreiche Serviceunterlagen und aktuelle Informationen.

Begriffsänderungen

DSG 2000 DSGVO (+ DSG 2018)
Auftraggeber Verantwortlicher
Betroffener Betroffene Person
Dienstleister Auftragsverarbeiter
Datenanwendung Verarbeitungstätigkeit
Übermittlung/Überlassung Übermitteln
Verwendung Verarbeitung
Zustimmung Einwilligung

Rechtsgrundlagen

EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Gesetze zum Datenschutzrecht (DSG)

Beratung und Unterstützung

Expertenpool der UBIT

Toolset DSGVO (LeitnerLeitner)

Stand: 02.03.2020