Versicherungsagenten, Bundesgremium

Wie befreit man sich von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen?

Mindestbeitragsgrundlagen

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Versicherungsagenten, die nicht zu hohe Gewinne oder Umsätze erzielen, können sich bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen (Kleinunternehmerregelung). Für ihre selbständigen Einkünfte müssen sie dann nur mehr den Unfallversicherungsbeitrag (Euro 127,68 im Jahr 2022) und Einkommensteuer abführen.

Somit können etwa auch Arbeitnehmer, Beamte, Karenzierte, Arbeitslose, Studenten, etc. die Kleinstunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Die Befreiung muss beantragt werden (Formular).

Was ist, wenn die Umsatz- oder Gewinngrenze überschritten wird?

Werden die oben angeführten Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten, so fallen 7,65 % Krankenversicherung und 16 % Pensionsversicherung vom tatsächlichen Einkommen, mindestens aber von monatlich Euro 485,85 (MindestBG in der KV im Jahr 2022) bzw. von Euro 485,85 (MindestBG in der PV im Jahr 2022) an.

In den ersten 3 Jahren der selbständigen Tätigkeit sind die Mindestbeitragsgrundlagen (Euro 485,85 monatlich im Jahr 2022) niedriger.

Stand: 06.12.2021

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