Versicherungsagenten, Bundesgremium
ALLCURA - Berufshaftpflichtversicherung für VA-GVB
Information des Bundesgremiums der Versicherungsagenten
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Das Bundesgremium der Versicherungsagenten hat mit der ALLCURA Versicherungs-AG einen Rahmenvertrag zur Deckung der Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen.
Was sind die wesentlichen Punkte?
- Die Rahmenvereinbarung ist für Versicherungsagenten (im Hauptgewerbe sowie in Nebentätigkeit gem. § 137 Abs. 3 GewO, soweit vom Geltungsbereich der IDD/GewO erfasst) gedacht, die gleichzeitig das Gewerbe „Gewerbliche Vermögensberater“ ausüben.
- Die Versicherung beinhaltet unbegrenzte Nachdeckung entsprechend den neuen Vorgaben in der GewO.
- Die Versicherungssummen stehen auch für den Zeitraum der Nachdeckung zur Verfügung.
So kann der Agent zeitlich unbegrenzt auch auf die Versicherungssummen vergangener Versicherungsjahre zurückgreifen. - Das „Verstoßprinzip“ ist die Grundlage für die Versicherungsdeckung. Es sind Versicherungsfälle, je nach Art der vom Versicherungsagenten im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Pflichtverletzung, erfasst.
- Das Versicherungsangebot beinhaltet weiters einen Versicherungsschutz, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, wie folgt:
- die gewählte Versicherungssumme steht dem Versicherungsnehmer pro Versicherungsjahr für beide Gewerbe (als VA und GVB), d.h. jeweils zweifach und unverfallbar, zur Verfügung;
- von der Deckung erfasst ist auch die Vermittlung von Hypothekarkrediten;
- zur Vermeidung von Deckungslücken bei einem Wechsel des Versicherers besteht subsidiäre Rückwärtsdeckung bis 1.9.2012;
- das versicherte Risiko ist im Vertrag umfassend und ausführlich beschrieben;
- der vereinbarte Selbstbehalt ist nur gültig bei berechtigter Schadenersatzverpflichtung (d.h. kein Selbstbehalt bei bloßer Abwehr von Schadensansprüchen);
- im Vertrag automatisch inkludiert ist eine Bürohaftpflichtversicherung (Versicherungssumme: 3.000.000,- Euro);
- automatisch mitversichert sind immaterielle Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten (zB im Zusammenhang mit DSGVO-Sachverhalten);
- automatisch mitversichert sind Schadensersatzverpflichtungen aus Pflichtverstößen gegen Sachverhalte im Zusammenhang mit der IDD, den Delegierten Verordnungen und den diesen entsprechenden nationalen Umsetzungsgesetzen;
- Bei Streitigkeiten (zB bei Kündigungen) gilt ein Konsultationsmechanismus innerhalb der WKO als vereinbart.
Stand: 11.02.2021