Informationen zur Cybersicherheitsgesetzgebung NIS2 und NISG 2024 für den Versand-, Internet- und allgemeinen Handel
Die neuen Gesetzgebung NIS2 und Fördermöglichkeiten von KMU DIGITAL
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Mit der neuen Cybersicherheitsgesetzgebung NIS 2 werden - voraussichtlich bereits ab Oktober - für viele Unternehmen strenge Cybersicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen gelten.
Die Leitungsorgane (Geschäftsführung bei GmbH, Vorstand und Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften) haben die Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen sicherzustellen und zu beaufsichtigen, haften der Einrichtung für den schuldhaft verursachten Schaden und müssen an für diese spezifisch gestalteten Cybersicherheitsschulungen teilnehmen.
- Schulungen der FV UBIT Akademie incite
- Infos zu den Pflichten der Leitungsorgane und Schulungsinhalte
Dienstleister und Lieferanten von NIS 2-betroffenen Unternehmen werden aufgrund der Lieferkette vertraglich entsprechende Sicherheitsnachweise erbringen müssen. Dies stellt gerade kleine Betriebe vor große Herausforderungen. Die WKÖ hat daher mit einer Expertengruppe der Cybersicherheit-Plattform (CSP) Musterdokumente zu Basissicherheitsmaßnahmen im Bereich Informationssicherheit erstellt. Mit diesen grundlegenden Maßnahmen kann bereits ein Großteil der Cyberangriffe abgewehrt werden.
Förderungen
Nutzen Sie die Förderungen von KMU DIGITAL: Die Initiative KMU.DIGITAL des BMAW in Kooperation mit der WKÖ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei Projekten im Bereich Digitalisierung. Die Förderung umfasst sowohl die Beratungs- als auch die Umsetzungsförderung. Besonderer Vorteil besteht bei diesem Förderungskonzept im Zusammenhang mit der neuen Cybersicherheitsgesetzgebung: Zertifizierte Berater helfen Ihnen im ersten Schritt mit Statuscheck, Potenzialanalyse und Umsetzungsförderung.
Näheres entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien: Modul Beratung; Modul Umsetzung.