Digitale Abfertigung von Tax Free Shopping am Flughafen Wien
Informationen für Händler
Lesedauer: 2 Minuten
Wareneinkäufe von Touristen, die nicht aus anderen EU-Ländern, sondern aus Drittländern kommen, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.
Um den Touristen einen umsatzfreien Einkauf zu ermöglichen, ist durch die Händler in der Regel das Formular U34 auszufüllen. In den meisten Fällen haben Händler auch Kooperationen mit Tax-Free-Anbietern (z.B. Global Blue, Planet etc). Die Tax Free Anbieter stellen den Händlern Tax Free Formulare, Informationsmaterial und vorfrankierte Kuverts zur Verfügung und refundieren den internationalen Shoppern die MWST teilweise bereits vorab in bar oder der gewünschten Refundierungsart (Kreditkarte, Alipay, WeChat, etc.).
Mit dem Einkauf wird dem internationalen Shopper das Tax Free Formular unterschrieben ausgehändigt. Es muss bei der Ausreise aus der EU ausgefüllt mit der Originalrechnung, dem Reisepass und den eingekauften Waren dem Zoll vorgelegt und zollrechtlich bestätigt werden. Das vom Zoll abgestempelte U-34 Formular dient als Exportnachweis der Ware und ist auch der Nachweis für die USt-Freiheit des Ausfuhr-Umsatzes (Achtung: das abgestempelte Formular muss 7 Jahre aufbewahrt werden!).
Der bisherige Papierprozess mit einem physischen Zollstempel wird zukünftig durch eine digitale Lösung ersetzt.
Hinweis:
Beim Flughafen Wien hat sich kürzlich der Touristenexport/Tax-free Prozess verändert. Der bisherige Papierprozess mit dem physischen Stempel wurde bereits im April 2019 durch eine digitale Lösung ersetzt – statt dem Unternehmen eValiation übernimmt das Unternehmen DEV Digital Export Validation GmbH am Flughafen Wien die operative Abwicklung.
Basierend auf der Zoll-Touristenexport-Informatikverordnung 2019 – Zoll-TE-Inf-V 2019 (StF: BGBl. 344/2018) wurde kürzlich das neue System der digitalen Exportvalidierung am Flughafen Wien ab 1. September 2021 eingeführt. Nach der Verordnung wird der Exportvalidierungsprozess am Flughafen Wien zur Gänze digital ausgeführt. Für digitale Transaktionen wird nunmehr nur noch eine digitale Exportbestätigung angezeigt. Manuelle Formulare werden digital validiert, allerdings erhalten Touristen eine physische Darstellung der digitalen Exportvalidierung in Form eines Ausdrucks.
Neu sind insbesondere die „Selbstbedienungs DEV Kiosks“ und die Möglichkeit den ganzen Prozess der Export Validation über das Smartphone durchzuführen. (» Zum besseren Verständnis die zugehörige Broschüre von der Digital Export Validation GmbH)
Information für Händler
Grundsätzlich ist keine Änderung des Verkaufsprozesses im Geschäft notwendig, sofern die Exportformulare korrekt und vollständig vom Händler ausgefüllt werden. DEV Digital Export Validation GmbH bietet am Flughafen Wien eine Digitalisierungsmöglichkeit für vollständig ausgefüllte Papierbelege an.
Die Formulare, Rechnungen und Reisedokumente werden durch DEV Digital Export Validation GmbH Mitarbeiter am Flughafen Wien digitalisiert und zur digitalen Zollvalidierung eingereicht.
Beachten Sie, dass ausschließlich vollständig und korrekt ausgefüllte Exportformulare validierbar sind! Welche Informationen verpflichtend angegeben werden müssen finden Sie im Anhang 1 zur Verordnung BGBl 344. Verordnung Zoll-TE-Inf-V 2019 (Punkte 1-7).
Ein vollständig und korrekt ausgefülltes Exportformular hat wie folgt auszusehen (Musterformulare):
- U34
- Broschüre Digital Export Validation GmbH.
- Global Blue-Formular und Information an Partnerhändler
- Planet-Formulare
Vorteile der elektronischen Validierung für Händler
- Durch die elektronische Validierung entfällt die aufwändige Organisation und Ablage der Papierdokumente sowie Formulare etc. nach der Validierung
- Wegfall des Risikos von gefälschten Zollstempeln und Formularen