Im Vordergrund sind zwei Münzstapel, unter denen verschiedene Geldscheine liegen. In der linken Bildhälfte ist ein Taschenrechner. Dahinter hängt eine Flagge in den Farben rot-weiß-rot
© Zerbor | stock.adobe.com
Sparte Handel

Regierungsprogramm – Finanzielle und steuerliche Maßnahmen

Lesedauer: 4 Minuten

07.03.2025

Konkret umfasst das Regierungsprogramm insbesondere folgende Maßnahmen im Bereich der Steuern und Finanzen:

Einsatz auf EU-Ebene: vorzeitige Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze

Die Regierung setzt sich für eine vorzeitige Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze ein. Derzeit ist geplant, diese auf EU-Ebene im Zuge der Zollreform frühestens 2028 abzuschaffen. Die Bundessparte Handel setzt sich bereits intensiv für eine ehestmögliche Abschaffung der 150-Euro-Zollfreigrenze ein, weshalb die Verankerung dieser Forderung im Regierungsprogramm zu begrüßen ist.

Auch die Europäische Kommission hat den dringenden Handlungsbedarf gesehen und in ihrer aktuellen Kommunikation zum E-Commerce aufgenommen. Auch sie sieht die Abschaffung der Zollfreigrenze als wichtigen Schritt an, um einen fairen Wettbewerb für heimische Unternehmen sicherzustellen, jedoch hält sie fest, dass eine Abschaffung vor 2028 nicht angedacht ist.

In Ihrer Kommunikation schlägt die Kommission als Übergangsinstrument auch die Einführung einer nicht diskriminierenden Bearbeitungsgebühr ("Handling Fee") vor, da diese schneller umgesetzt werden kann und dadurch die Mehraufwände der Zollbearbeitung abgedeckt werden sollen. Es obliegt allerdings den Mitgliedstaaten optional eine solche Bearbeitungsgebühr national einzuführen.

"Mehr Netto vom Brutto" – bessere Rahmenbedingungen für Betriebe und Arbeitnehmer

Im Programm verankert wurde das Bekenntnis zu Erleichterungen für die leistende Bevölkerung, so sollen etwa Überstunden, Arbeiten im Alter und die Mitarbeiterprämie besser begünstigt werden.

  • Flat Tax für Pensionisten
  • Für Personen in der Alterspension soll ein neues Zuverdienstmodell ausgearbeitet werden, wodurch Arbeiten im Alter mit 25 % endbesteuert wird und die Dienstnehmer von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden.  Dienstgeber sollen nur mehr den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung entrichten.
  • Überstunden
  • Ab 2027 sollen Überstunden bzw. Zuschläge steuerlich begünstigt werden. Damit werden attraktive Anreize für Arbeitnehmer gesetzt und auch zusätzliche Flexibilität für Unternehmen sichergestellt. Die Maßnahme steht jedoch unter Budgetvorbehalt.
  • Steuerfreie Mitarbeiterprämie
  • Die steuerfreie Mitarbeiterprämie soll verbessert werden, wofür 2025 & 2026 je 125 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden, damit sollen bis zu 1.000 Euro steuerfreie Mitarbeiterprämien ohne KV-Bindung ermöglicht werden. Die Mitarbeiterprämie ist eine gute Möglichkeit, um Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg zu beteiligen.
  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • Das Programm sieht auch Maßnahmen zur Senkung der Lohnnebenkosten vor, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Bis zur Mitte der Regierungsperiode sollen die Lohnnebenkosten in einem ersten Schritt gesenkt werden, Ziel ist es, dann eine weitere stufenweise Entlastung ausschließlich im Rahmen des FLAF (Familienlastenausgleichsfonds) vorzunehmen (sinkt 2025 auf 3,7 %). Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme ist allerdings noch nicht fixiert und steht unter Vorbehalt der budgetären Entwicklung.
  • Anhebung der Freibeträge bei Urlaubs- und Weihnachtsgeld
  • Der Freibetrag im Rahmen der Besteuerung der sonstigen Bezüge (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) soll angehoben werden.

Vereinfachungen bei der Belegausstellung und Registrierkassen

Die Belegausstellung wird, unter Beibehaltung der Betrugssicherheit und Erhalt aller Umsätze in der Registrierkasse, für Beträge bis 35 Euro abgeschafft und darüber hinaus ein digitaler Beleg eingeführt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden soll weiterhin ein gedruckter Beleg ausgestellt werden.

Die 15-Warengruppen-Regelung soll im Dauerrecht verankert werden. Außerdem soll das Wareneingangsbuch und die Kalte-Hände-Regelung vereinfacht werden.

Luxustangente

Die Luxustangente soll schrittweise auf 65.000 Euro angehoben werden, ab 2027 soll sie dafür zunächst auf 55.000 Euro erhöht werden. Die Maßnahme steht allerdings unter budgetärem Vorbehalt, es ist daher nicht klar, ob und wann sie tatsächlich umgesetzt wird.

Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen insbesondere kleine Unternehmen

Ab 2025 soll die Basispauschalierung inkl. Vorsteuerpauschale zuerst auf 320.000 Euro sowie 13,5% und ab 2026 auf 420.000 Euro sowie 15 % angehoben werden. Derzeit liegt sie bei 220.000 Euro.

Der Grundfreibetrag soll ab 2027 von 15% für Gewinne bis 33.000 Euro auf 15% für Gewinne von 50.000 Euro dauerhaft angehoben werden.

Sonstige steuerliche/handelsrelevante Maßnahmen

Es wurden unter anderem noch folgende Maßnahmen im Regierungsprogramm präsentiert:

  • Befreiung für alle N1-Fahrzeuge/Klein-LKWs von der NoVA (Normverbrauchsabgabe) ab dem 01. Juni 2025
  • Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
  • Vorzeitige Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes für PV-Anlagen
  • Umsatzsteuerbefreiung für Frauenhygieneartikel sowie verwandte Produkte ab 2026
  • Anhebung der Tabaksteuer und der Glücksspielabgabe sowie Ausweitung des Tabakmonopols auf alternative Erzeugnisse
  • Anpassungen bei der Digitalsteuer
  • Anpassungen und Verlängerungen beim Energiekrisenbeitrag Strom sowie Fossile Energie, dass bereits 2025 sowie auch in den Folgejahren Einnahmen von 200 Mio. Euro erzielt werden
  • Anpassung der Bankenabgabe (Stabilitätsabgabe), sodass 2025 und 2026 Einnahmen von etwa 500 Mio. Euro, in den Folgejahren jeweils etwa 200 Mio. Euro eingenommen werden
  • Schaffung von Anreizen für Kunstankäufe, etwa durch steuerliche Absetzbarkeit sowie Senkung der Mehrwertsteuer auf Kunstwerke, Tickets und Bücher im Vergleich zu Steuersätzen anderer europäischer Länder, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden

Betriebsübergabe

Betriebsübergaben an die nächste Generation sollen wesentlich erleichtert werden, weshalb der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1.1.2027 von 7.300 Euro auf 45.000 Euro angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des "Hälftesteuersatzes" das Berufsverbot.

Förder-Taskforce

Um bestehende Förderinstrumente zu evaluieren und effektiver zu gestalten soll eine "Förder-Taskforce" eingerichtet werden.

Bargeldversorgung

Die Bundesregierung bekennt sich zu einer flächendeckenden Bargeldversorgung, um die letzten Lücken zu schließen und das Versorgungsnetz aufrecht zu erhalten. Auch für den Handel ist die Sicherstellung der Bargeldversorgung von zentraler Bedeutung, jedoch muss auch die Entsorgung gewährleistet und dafür entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Gerade für Händler, die kein Cashback anbieten ist eine zuverlässige Entsorgung in unmittelbarer Nähe zum Geschäft essenziell.

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Klima- und Anti-Teuerungsbonus – werden Sie Akzeptanzpartner für Sodexo-Gutscheine
    Weiterlesen
  • Hand hält eine Visualisierung der Weltkugel mit Icons zum Thema Nachhaltigkeit, Zukunft, ethischer Wirtschaft vor einem grünen Hintergrund mit Bokeh
    Datenflüsse bei B2B: Wenn Unternehmen bei ihren Lieferanten nach Umwelt-Daten fragen
    Weiterlesen
  • Person mit lockigem blondem Haar und Rosa Shirt bezahlt kontaktlos mit einer Bankomatkarte bei einem Kartenterminal
    Bericht des Europäischen Rechnungshofs zu digitalen Zahlungen in der EU
    Weiterlesen