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Auf dem Bild ist eine lächelnde Frau zu sehen, die einen Geschenkgutschein in der Hand hält. Im Hintergrund sieht man eine Couch und einen Schreibtisch. Darüber hängen Lichterketten.
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Papier- und Spielwarenhandel, Bundesgremium

Zum Umgang mit Gutscheinen im Papier- und Spielwarenhandel

Rechtlichen Behandlung von Gutscheinen

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Gutscheine in den unterschiedlichsten Formen sind beim Kunden immer beliebter.

    Um den Einlösungszeitraum überschaubar zu halten, werden die ausgestellten Gutscheine vom Unternehmer im Regelfall befristet. Ohne Befristung gelten Gutscheine nämlich 30 Jahre (allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist).

    In welchem Umfang jedoch eine Befristung zulässig ist, hängt von der Art des Gutscheines und den Umständen des Einzelfalls ab.

    Stand: 20.08.2018