EU-Drohnen-Verordnung
Flugsicherheit: Geltungsbeginn des Drohnen-Gesetzes ab 31.12.2020
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Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge wird das Fliegen mit Drohnen in der EU einheitlich geregelt.
Die europäische Kommission hat aufgrund der derzeitigen Corona-Situation beschlossen, dass diese Verordnung nun nicht wie ursprünglich beschlossen ab 1. Juli 2020, sondern erst ab 31. Dezember 2020 gelten soll (siehe die entsprechende Durchführungsverordnung).
Bis dahin gelten noch die derzeitigen nationalen Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes für den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen. Übergangsregelungen bis 2023 und darüber hinaus stellen sicher, dass der Übergang ein fließender ist und bereits gekaufte Drohnen weiterhin verwendet werden dürfen. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Webseite der Austro Control GmbH https://www.dronespace.at/.