Informationsveranstaltung zur neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230
Auf was sich Unternehmen vorbereiten sollten
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Veröffentlich wurde die Maschinen-Verordnung am 29.6.2023 (im Amtsblatt L 165/39). Sie wird am 20.1.2027 die bisherige Maschinenrichtlinie ablösen. Die Zeit bis dahin sollten betroffene Unternehmen zur Vorbereitung auf die erforderlichen Anpassungen nutzen.
Am 6.5.2024 veranstaltete daher der FV Metalltechnische Industrie gemeinsam mit der Bundesinnung der Mechatroniker und der Metalltechniker und dem Bundesgremium des Maschinen- und Technologiehandels, sowie der Europaabteilung der WKÖ (Enterprise Europe Network – EEN) und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft eine Informationsveranstaltung zu den wesentlichen Änderungen am Weg von der Maschinen-Richtlinie (MRL) zur Maschinen-Verordnung (MVO).
FMTI-Geschäftsführerin Dipl. Jur. Sabine Hesse begrüßte mehr als 130 Anwesende zu diesem Event, in dem das Thema aus technischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Perspektive diskutiert wurde.
Sektionschef Mag. Georg Konecky vom BMAW hob die Bedeutung des Maschinenbau- bzw. Handelssektors in Österreich für Arbeitsplätze, Lehrlingsausbildung und Wirtschaftsleistung hervor.
Ing. Johann Zoder (früherer GF des Fachverbands Maschinen- und Metalltechnikindustrie) stellte die Neuerungen im Einzelnen vor.
Die Änderungen sind zwar nicht revolutionär, aber im Detail doch relevant für Hersteller, Importeure und Händler. Deren jeweilige Pflichten werden – angelehnt an den „neuen Rechtsrahmen der EU“ aufgelistet. Bei „wesentlichen Änderungen“ der Maschine gibt es neue Klarstellungen. Die gefährlichen Maschinen sind nun im Anhang I aufgelistet, wobei die besonders gefährlichen (wie diverse Sägen, Hebebühnen, KI-unterstützte Maschinen und Sicherheitsbauteile, etc.) auf jeden Fall durch eine zertifizierte Stelle geprüft werden müssen.
DI Gerhard Ebner vom BWAW erläuterte die gewerberechtlichen Vorschriften, die für die Genehmigung von Betriebsanlagen sowie bei deren Veränderungen relevant sind.
Dr. Cornelia Kern vom BMAW stellte die aktuellen EU-Marktüberwachungsvorschriften sowie deren österreichische Begleitverordnungen vor.
Mag. Heinz Kogler vom Enterprise Europe Network der WKÖ behandelte die häufigsten Fragen bei Importen und Eigenmarken durch Händler, und verwies auf die entsprechenden Serviceleistungen dieses EU-geförderten Beratungsnetzes für KMU.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gappmayer erläuterte, in welchen Fällen Produkthaftung und Schadensersatz ein Thema sein können und wie man das als Hersteller am besten von vornherein vermeiden kann.
Wichtigste Änderungen für den Handel:
- Sorgfaltspflichten:
- Händler überprüfen, ob CE-Zeichen vorhanden ist, Konformitätserklärung beiliegt, Sicherheitsinformationen/ Gebrauchsanleitung in verständlicher Sprache beigefügt sind, sowie Produktidentifizierungsangaben und Hersteller-(und ggf. Importeurs-) Kontaktangaben vorhanden sind
- Bei Grund zur Annahme, dass ein Produkt nicht der Verordnung entspricht, darf der Händler es nicht in Verkehr bringen; bei Gefahr muss er Hersteller/Einführer und Behörden informieren und eventuell Korrekturmaßnahmen ergreifen
- Einführer und Händler können als "Hersteller" gelten:
- Wenn ein Produkt im eigenen Namen oder mit eigener Marke in Verkehr gebracht wird
- oder ein bereits in Verkehr gebrachtes Produkt so verändert, dass sich dies auf die Konformität mit den geltenden Anforderungen auswirken kann
- In diesem Fall hat der Händler alle Herstellerpflichten. D.h. er muss auch Zugriff auf die ganze technische Dokumentation haben. Das setzt eine enge Zusammenarbeit mit dem echten Hersteller voraus.
Die Präsentationen der Vortragenden sind auf der Homepage der Metalltechnische Industrie downloadbar (ganz unten).