Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Bundesgremium

Die Geschichte des Marktes beginnt im frühen 13. Jahrhundert

Information für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel

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11.03.2023

Nachweislich zu florieren begann das Marktwesen in Wien seit dem frühen 13. Jahrhundert, nachdem Herzog Leopold V. am 9. Juli 1192 den Regensburger Kaufleuten ein Handelsprivileg erteilt hatte. Das Stadtrecht vom 18.10.1221 erhob die Sorge um den Markt zu einer der Hauptaufgaben der mittelalterlichen Stadtverwaltung Wiens. 24 Geschworene, deren Verfügungen bindende Kraft besaßen, wurden mit der Aufsicht über die Marktangelegenheiten betraut. 

Die älteste erhaltene Marktordnung Wiens stammt aus der Mitte des 13. Jahrhunderts. Sie enthält Bestimmungen über jährliche Preisfestsetzungen und eine Auflistung der Strafen für Preisüberschreitungen sowie für Maß- und Gewichtsvergehen.

Das Stadtrechtsprivileg König Rudolfs I. aus dem Jahr 1278 weist das Marktwesen in die Kompetenz des "Inneren Rates", der in den folgenden Jahrhunderten immer wieder regulierend eingreifen muss: So zum Beispiel im Jahr 1360 mit der Verfügung, dass der Verkauf von Wachs nur auf den dazu bestimmten Wachsbänken am Hohen Markt stattfinden dürfe, oder 1454 mit der Beschränkung des Glasverkaufs auf die Marktstände am Hohen Markt neben dem Fischmarkt. Das Stadtrechtsprivileg erwähnt auch erstmals einen Marktaufseher, dem bei Vergehen im Geflügel-, Käse-, Eier-, Fisch- und Krebsenhandel die Hälfte der anfallenden Strafgelder zustanden.