Zwei Personen in weißer Schutzbekleidung mit Haarnetzen unterhalten sich in Lebensmittelproduktionsstätte stehend
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Lebensmittelhandel, Bundesgremium

Lebensmittelhygiene

Rechtliche Rahmenbedingungen

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Neuordnung EU-Hygienerecht

Die Basis des Europäischen Lebensmittelhygiene-Pakets bilden die EU-Verordnungen: 

Alle drei Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie sind somit auch in Österreich die geltende Rechtsgrundlage für Lebensmittelhygiene. Österreich hat von der Gelegenheit Gebrauch gemacht, erläuternde Leitlinien für die wichtigsten Bereiche herauszugeben. Diese finden Sie unter der Navigation (Reiter „Leitlinie Spezialbereiche“).

Um den Betrieben aber auch den Mitgliedsstaaten das Wesen der Verordnungen näher zu bringen, hat die Europäische Kommission "Guidance Documents" zu den Verordnungen erlassen. Zugleich wurde auch eine Präzisierung über das Wesen von "HACCP" herausgegeben. Diese Dokumente haben alle Empfehlungscharakter und sollen lediglich dem besseren Verständnis dienen.

Derzeit geltendes Hygienerecht Die oben angeführten EU-Verordnungen über Hygiene bei Lebensmitteln verpflichten alle Betriebe, die mit Lebensmitteln als Produzent oder Händler zu tun haben, ein Eigenkontrollsystem nach HACCP-Prinzipien aufzubauen und zu dokumentieren. Trotz unmittelbarer Geltung müssen die Mitgliedsstaaten verschiedene Bereiche der Lebensmittelhygiene national im Detail festlegen (z.B. Kontrollen, Strafbestimmungen, allfällige Erleichterungsmöglichkeiten, von denen Gebrauch gemacht werden soll). In Österreich ist diese Umsetzung mit dem LMSVG und den darauf basierenden VOen erfolgt.

Stand: 29.01.2021