Sparte Handel

ID Austria ersetzt die Handy-Signatur/Bürgerkarte

Lesedauer: 1 Minute

22.09.2023

Für Dienstgeber:innen, die bisher das Unternehmensserviceportal der ÖGK mit der Handy-Signatur genutzt haben, ist die Umstellung auf die ID Austria erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden. Dieser neue elektronische Identitätsnachweis bietet Zugang zum gesamten Angebot an digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft.  

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

  • ID Austria mit Vollfunktion: Nutzer:innen, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten. Diese Variante wird empfohlen.
  • ID Austria mit Basisfunktion: Für jene Nutzer:innen, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig. Nutzer:innen der Bürgerkarte müssen jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen. Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen (Achtung: nicht die ÖGK) 

Weiterführende Informationen zur ID Austria finden Sie im Menü „ID Austria“ auf der Plattform https://www.oesterreich.gv.at

Auskünfte zur ID Austria erhalten Sie telefonisch unter +43 1 71123-884466 oder per Mail unter buergerservice.oegv@brz.gv.at

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