Parktafel für Sales Agents
Für 2024/2025 verfügbar
Lesedauer: 1 Minute
Sales Agents können Fußgängerzonen unter bestimmten Voraussetzungen mit der Parktafel des Bundesgremiums der Handelsagenten befahren.
Die abgebildete Parktafel wird entsprechend der Straßenverkehrsordnung (§ 76a Abs. 2 in der geltenden Fassung) vom Bundesgremium der Handelsagenten erstellt und vom jeweiligen Landesgremium der Handelsagenten auf Anforderung ausgegeben. Die Parktafel ist auf das jeweilige Kraftfahrzeug des Sales Agent auszustellen, ist nicht übertragbar und zwei Jahre gültig.
Fordern Sie Ihre aktuelle Parktafel direkt in Ihrem Landesgremium der Handelsagenten an. Bitte geben Sie dabei Ihr Firmen-PKW-Zeichen (inkl. Kopie Ihres Zulassungsscheins) bekannt.
Jedes Mitglied im Gremium der Handelsagenten erhält auf Anforderung eine Parktafel 2024/2025.
Stand: 27.03.2024