Branchengespräche in der EU
Netzwerken in Brüssel im Oktober 2019
Lesedauer: 3 Minuten
Liebe Unternehmerin und lieber Unternehmer,
sehr geehrte Damen und Herren,
Umsatzsteuer von Fotobüchern
2009 konnten wir nach Gesprächen in der EU das Fotobuch bei 10% Ust. einordnen. Diesen Vorteil hat man 2015 leider wieder geändert.
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2254 vom 2. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur (KN) hat die Europäische Kommission unionseinheitlich festgelegt, dass eine fest gebundene Ware (sog. „Fotobuch“) aus Papier mit Abmessungen von etwa 21 cm × 31 cm, mit gedruckten vollfarbigen, personalisierten Fotos und kurzem Text zu den Aktivitäten, Veranstaltungen, Personen usw. in die Position 4911 91 00 der KN in die Kategorie "Fotografien" einzureihen ist.
Dadurch fallen alle zum privaten Gebrauch bestimmten Fotobücher darunter.
Die Einordnung von Fotobüchern in die Kategorie „Fotografien“ erfolgte aufgrund der Verzahnung des österreichischen Umsatzsteuergesetzes mit der zollrechtlichen kombinierten Nomenklatur und der zollrechtlichen Auslegung des Begriffs „Fotobuch“.
Eine Trennung von Bildband, der mit 10% besteuert wird, und Fotobuch mit derzeit 20%, ist äußerst schwer. Inhalt und Ausstattung erlauben dem Durchschnittsverbraucher keine Unterscheidung zu anderen Büchern. Fotobücher sind auch häufig mit Texten versehen und können – wie jedes andere Buch - mehr oder weniger Text oder Bilder enthalten.
Das Bundesgremium für Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel als Interessenvertretung des österreichischen Fotofachhandels war im Oktober mit einer Delegation in Brüssel, um dieses Themen direkt vor Ort mit wichtigen Akteuren zu diskutieren und sie für das Thema zu sensibilisieren.
Fotobücher sind ein wichtiges Standbein der österreichischen Fotohandelsbranche. Sowohl Fotos, die mit Kameras aufgenommen als auch Fotos die mit Smartphones fotografiert wurden, werden in Fotobüchern dargestellt. Das Fotobuch leistet daher auch einen wichtigen Faktor in der Aufbewahrung von familiären und zeitgeschichtlichen Momenten!
Die Branche schätzt den Umsatz, welcher mit dem Verkauf von Fotobüchern erzielt wird, auf ca. 50 Mio. Euro in diesem Jahr. Am Standort Österreich gibt es natürlich auch einige Fotobuch-Hersteller.
Durch unterschiedliche Ust. Sätze in den Ländern der EU gibt es zusätzlich auch Nachteile im Wettbewerb. Daher wäre die Änderung auf den niedrigeren Mehrwertsteuersatz auch in dieser Hinsicht für den österreichischen Fotohandel von höchster Wichtigkeit.
Ein zweiter Themenbereich wurde ebenfalls intensiv diskutiert:
Globaler Onlinehandel vs. stationärer Handel
Die Zahl der Einzelhandelsgeschäfte ist in den letzten 15 Jahren um etwa 22 % gesunken. Damit hat die heimische Einzelhandelslandschaft jedes fünfte Ladengeschäft „verloren“.
Durch nicht abgestimmte Steuerregeln, Briefkastenfirmen und nationale Rabatte reduzieren multinationale IT-Unternehmen ihre Steuerlast signifikant, indem sie ihre Gewinne von Hochsteuerländern in Niedrigsteuerländer verlagern. Österreich ist bekanntlich kein Niedrig-, sondern ein Hochsteuerland.
Im vergangenen Jahr veröffentlichte die Europäische Union einen Vorschlag zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft. Die großen Internetunternehmen bezahlen laut der EU-Studie ca. 10 % Steuern, während traditionelle Unternehmen mit ca. 23 % besteuert werden. Wenn Digitalkonzerne Waren an Konsumenten verkaufen und Gewinne erzielen, sollten sie auch die Gewinnsteuern in Österreich abführen. Allerdings passiert das nicht, da sie in Österreich über keine Betriebsstätte verfügen. Digitale Geschäftsmodelle haben keine physische Präsenz - ohne einer physischen Präsenz kann auch kein Besteuerungsrecht in Österreich begründet werden.
Steuersysteme sollten daher so entwickelt werden, dass sie neue Geschäftsmodelle erfassen und dabei fair, effizient und zukunftstauglich sind. National Regelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten führen zu einem regulatorischen Fleckenteppich und einer Fragmentierung des Binnenmarkts.
In der Diskussion wurden auch die Gefahr der negativen Beschäftigungseffekte und der wachsende Druck auf die Klein- und Mittelunternehmen angesprochen. Einige Änderungen sind seitens der EU schon geplant, wie z.B. die Haftungen der Online Plattformen.
Wichtiges Branchenthema auf nationaler Ebene: ePassbild
Mit dem ePassbild haben wir es geschafft, in den österreichischen Behördenverbund aufgenommen zu werden. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung. Auch auf der eCard wird ab 2020 ein biometrisches Passbild vorhanden sein. In vielen Fällen muss auch dieses beigebracht werden.
Gerne halten wir sie über Entwicklungen weiter am Laufenden.
Mit herzlichen Grüßen,
Ihr KommR Gerhard Brischnik
Vorsitzender des Fachausschusses Fotohandel