E10 Einführung
Zapfsäulen- bzw. Zapfpistolen-Kennzeichnung beachten!
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E10 wird mit der Umstellung von der Winter- auf die Sommerware mit Ende März/Anfang April 2023 auf dem Markt eingeführt. Damit wird E5 substituiert werden.
Hintergrund:
Die Verpflichtungen der Treibhausgaseinsparungen der KVO – Kraftstoffverordnung könnten durch die Einführung von E10 (Kraftstoff mit 10 %-igem Bio-Ethanol-Anteil) etwas leichter erfüllt werden.
Was ist für eine Tankstelle zu tun?
- Vordringlich muss die Kennzeichnung der Ware an Zapfsäulen und Zapfpistolen erfolgen (E10-Aufkleber).
- Allenfalls sind Kassenumprogrammierungen vorzunehmen.
- Kontaktaufnahme bezüglich einer allfälligen Änderung der Intervalle für die Überprüfung von Dichtungen oder Füllstandsanzeiger mit Ihrem Anlagenbauer.
Kommunikation/Homepage:
- Eine neutrale Homepage www.e10tanken.at wurde eingerichtet.
Bei offenen Fragen der Konsument:innen kann auf diese Homepage verwiesen werden, über die auch die E10-Verträglichkeit von Fahrzeugen überprüft werden kann.
Oldtimer bzw. ältere Fahrzeuge, die nicht mit E10 betankt werden können, müssen auf Premiumprodukte an den Tankstellen zurückgreifen. - Die beiden Mobilitäts-/Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ werden in den nächsten Ausgaben ihrer Magazine den Schwerpunkt auf das Thema E10 legen.
- Ein Pressehintergrund Gespräch von ÖAMTC und ARBÖ zu E10 ist Ende März/Anfang April geplant.
- Es ist davon auszugehen, dass Tankstellenpartner im Agenturverhältnis von ihren Mineralölkonzernen bzw. Energiehändlern rechtzeitig über den Zeitpunkt der Umstellung informiert werden. Alle Maßnahmen für die Umstellung müssen von den Konzernen bzw. Energiehändlern gesetzt werden.
- Eigenhändlern empfehlen wir, sich mit ihren Treibstofflieferanten in Verbindung zu setzen, um rechtzeitige Vorkehrungen zur Produktumstellung treffen zu können.
Kennzeichnung E10-Aufkleber:
Es besteht die Möglichkeit E10 Aufkleber über ihre Landesorganisation zu beziehen. Bitte um direkte Kontaktaufnahme mit der Fachgruppe des Energiehandels in der jeweiligen Wirtschaftskammer.
>> Info-Folder zur Kraftstoffkennzeichnung (pdf-File)