Info Service Elektroinstallationstechnik
Aktuelle Themen
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Der Handel muss im Geschäftsalltag zahlreiche Vorschriften berücksichtigen und ist oft mit komplizierten Fragestellungen konfrontiert. Der Info-Service möchte Händler mit konkreten Informationen zu rechtlichen Bestimmungen und aktuellen Themen unterstützen.
CE-Kennzeichnung
Um bestimmte Waren wie Maschinen, elektrische oder elektronische Geräte im europäischen Binnenmarkt in Umlauf zu bringen, werden CE-Kennzeichnungen benötigt. In den jeweiligen CE-Richtlinien der Europäischen Union für einzelne Produktgruppen wird genau festgelegt, wie eine Kennzeichnung auszusehen hat und wer sie vornehmen darf.
Die Kennzeichnung wird im Allgemeinen vom Hersteller vorgenommen. Unter Umständen kann auch der Importeur die Kennzeichnung vornehmen. Die Beratung zur CE-Kennzeichnung der Wirtschaftskammern Österreichs unterstützen Sie bei der Frage, ob Ihre Produkte gekennzeichnet werden müssen.
Elektroaltgeräte-Verordnung und Verpackungs-Verordnung: Erstinverkehrbringer, Haftungen
Die Elektroaltgeräte-Verordnung (EAG-Verordnung) sowie die Verpackungs-Verordnung legen verschiedene Pflichten für Hersteller, Erstinverkehrbringer und Händler fest.
Die WKÖ bietet Händlern ein umfassendes Informationsangebot wie Merkblätter und Broschüren zur Verpackungsverordnung und zum Umgang mit Elektroaltgeräten.
Gewährleistung
Der Überblick zum Thema Gewährleistung und Konsumentenschutz beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel (Gewährleistung).
Die Broschüre Gewährleistung und Garantie informiert an Hand von praktischen Beispielen über die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich Gewährleistung, Garantie und Schadenersatz sowie über das Leistungsstörungsrecht. Tipps und Erklärungen helfen Unternehmen die gesetzlichen Bestimmungen im Geschäftsalltag anzuwenden, um Auseinandersetzungen mit Kunden von vornherein auszuschließen. Die Broschüre Gewährleistung und Garantie ist im Webshop der WKO erhältlich.
Produktpiraterie
Bei Produktpiraterie und Produktfälschung handelt es sich um ein strafbares Vergehen. Aber nicht nur die Herstellung von gefälschten Produkten ist eine ungesetzliche Handlung, sondern auch die Verbreitung oder Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke sowie deren Nutzung ohne Einwilligung des Urhebers.
Auch der Maschinen- und Anlagenbau sowie die Hersteller von Produkten des technischen und industriellen Bedarfs müssen sich seit Jahren mit Produktfälschungen auseinandersetzen. Die wichtigsten Fakten zur Produktpiraterie und Produktfälschung hat das Bundesfinazministerium zusammengefasst.
Stand: 10.07.2024