Elektrogeräte, die nicht in Verkehr gebracht werden dürfen
Handelsverbote für bestimmte Elektrogeräte, die nicht den Normen entsprechen
Lesedauer: 5 Minuten
Immer wieder erreichen Elektrogeräte den österreichischen Markt, die den Vorschriften nicht entsprechen und daher nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Hier finden Sie eine Auflistung der aktuell betroffenen Produkte.
Immer wieder erreichen Elektrogeräte den österreichischen Markt, die den Vorschriften nicht entsprechen und daher nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. Hier finden Sie eine Auflistung der aktuell betroffenen Produkte.
Schall-Zahnreiniger DentaPic Sonic
Anlässlich einer Prüfung gemäß § 75 AWG 2002 wurden bei dem Produkt Schall-Zahnreiniger DentaPic Sonic Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt:
Folgende Überschreitungen des Grenzwertes hinsichtlich Blei wurden festgestellt:
- Der homogene Werkstoff "Gehäuse olivgrün/braun" weist einen Bleigehalt von 38 Gewichtsprozent auf.
- Der homogene Werkstoff "Lötstelle Batterieblech" weist einen Bleigehalt von 36 Gewichtsprozent auf.
- Der homogene Werkstoff "Lötstelle LED" weist einen Bleigehalt von 39 Gewichtsprozent auf
- Der homogene Werkstoff "Schwunggewicht" weist einen Bleigehalt von 2,9 Gewichtsprozent auf.
Da davon auszugehen ist, dass die genannten Gerätetypen den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräte-VO wie oben ausgeführt überschreiten, dürfen sie aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.
LED-Lampe mit Bewegungssensor "Panta Safe Light"
Folgende Überschreitungen des Grenzwertes hinsichtlich Blei wurde festgestellt:
- Der homogene Werkstoff "Drehgelenk M, Gewinde" weist einen Bleigehalt von 4,8 Gewichts prozent auf.
- Der homogene Werkstoff "Lötstelle LED Kabel auf LED Träger" weist einen Bleigehalt von 2 Gewichtsprozent auf
Da davon auszugehen ist, dass die genannten Gerätetypen den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräte-VO wie oben ausgeführt überschreiten, dürfen sie aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.
Minvolis digitales Fieberthermometer
Beim Produkt Minvolis digitales Fieberthermometer wurde folgende Überschreitung des Grenzwertes für Blei festgestellt:
- Der homogene Werkstoff "Lötstelle Metallplatte" weist einen Bleigehalt von 10 Gewichtsprozent auf.
Da davon auszugehen ist, dass die genannten Gerätetypen den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräte-VO wie oben ausgeführt überschreiten, dürfen sie aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.
Doubleshock P III Wireless Controller, Kopfhörer und Ldino USB+Cable Universal Car Charger DL-C25
Anlässlich einer Prüfung gemäß § 75 AWG 2002 wurden bei folgenden Produkten Überschreitungen von Grenzwerten festgestellt:
- Produkt: Doubleshock P III Wireless Controller (ohne TC No./Artikel Nr.)
Hinsichtlich Blei wurde bei diesem Produkt festgestellt:
Der homogene Werkstoff "Elektrik- Lötstelle Platine Shockmotor links" weist einen Bleigehalt von 81 Gewichtsprozent auf.
Der homogene Werkstoff „Elektrik- Lötstelle Joystickanschluss" weist einen Bleigehalt von 84 Gewichtsprozent auf.
Der homogene Werkstoff „Elektrik- Lötstelle USB Anschluss" weist einen Bleigehalt von 3.6 Gewichtsprozent auf.
Der homogene Werkstoff „Elektrik-Lötstelle Batterie Anschlüsse" weist einen Bleigehalt von 13 Gewichtsprozent auf.
Hinsichtlich polybromierten Diphenylether (PBDE):
Der homogene Werkstoff "Innen Plastikhalterung" weist einen Gehalt von Deca BDE von 0,63 Gewichtsprozent auf.
Hinsichtlich Cadmium:
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Lötstelle Platine Shockmotor links" weist einen Gehalt von 0,47 Gewichtsprozent Cadmium auf.
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Lötstelle Joystickanschluss 1" weist einen Gehalt von 0,5 Gewichtsprozent Cadmium auf. - Produkt: Kopfhörer weiß (ohne TC No./Artikel Nr.):
Hinsichtlich Blei:
Der homogene Werkstoff "Kopfhörer- Lötstelle Lautsprecher" weist einen Bleigehalt von 68 Gewichtsprozent auf.
Der homogene Werkstoff "Regelung- Lötstelle Kabel" weist einen Bleigehalt von 14 Gewichts prozent auf.
Der homogene Werkstoff "Regelung Lötstelle 1 Druckschalter" weist einen Bleigehalt von 78 Gewichtsprozent auf.
Der Homogene Werkstoff "Stecker- 3,5 mm gold" weist einen Bleigehalt von 1,8 Gewichtsprozent auf.
Hinsichtlich Cadmium:
Der homogene Werkstoff "Regelung- Lötstelle 1 Druckschalter" weist 0,23 Gewichtsprozent Cadmium auf - Produkt: Ldino USB+Cable Universal Car Charger DL-C25 mit der LOT/Barcode 693313138602256
Hinsichtlich Blei:
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Spule Lot" weist einen Bleigehalt von 21 Gewichtsprozent Blei auf.
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Lötstelle Anschlusskabel + USB Lötstelle" weist einen Beleigehalt von 49 Gewichtsprozent auf.
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Lötstelle USB seitlich bei R7" weist einen Bleigehalt von 71 Gewichtsprozent auf.
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Platine entlötet Blech hinten" weist einen Beigehalt von 4,1 Gewichtsprozent auf.
Der homogene Werkstoff Elektronik- Lötstelle Spitze (Feder)+ Lötstelle Kondensator weist einen Bleigehalt von 71 Gewichtsprozent auf.
Der homogene Werkstoff Kabel mit Stecker- Stecker Lot Kabel orange/Kupfer weist einen Bleigehalt von 21 Gewichtsprozent auf.
Hinsichtlich Cadmium:
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Lötstelle Anschlusskabel+ USB Lötstelle" weist einen Gehalt von 0,051 Gewichtsprozent Cadmium auf.
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Lötstelle USB seitlich bei R7" weist einen Gehalt von 0,41 Gewichtsprozent Cadmium auf.
Der homogene Werkstoff "Elektronik- Lötstelle Spitze (Feder) + Lötstelle Kondensator" weist einen Gehalt von 0,43 Gewichtsprozent Cadmium auf.
Da davon auszugehen ist, dass die genannten Gerätetypen den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräte-VO wie oben ausgeführt überschreiten, dürfen sie aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.
Verstöße gegen RoHS-Grenzwert
Aus Slowenien wurde im Rahmen einer Rapex Notifikation mitgeteilt, dass bei vier Produkten die im EU-Raum in Verkehr gesetzt wurden, eine RoHS-Überschreitung festgestellt wurde. Die entsprechenden Prüfberichte liegen vor.
Es handelt sich jeweils um die Überschreitung des Grenzwertes für Blei.
Betroffen sind folgende Produkte:
- Wachswärmer (Wax Warmer Silver Fox W-001 Ex 2034055)
- Lockenwickler (Hair Curler Efalock 32 mm EAN 4025431507663)
- Haarglätter (Hair Straightener Ilook Art 24324 EAN 80008366725896)
- Optische Maus (optical mouse Trust ZIVA EAN 8713439219470)
Da davon auszugehen ist, dass die vier Gerätetypen den Grenzwert für Blei gemäß § 4 Abs. 1 ElektroaltgeräteVO wie oben ausgeführt überschreiten, dürfen sie aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der ROHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung auf keiner Handelsstufe in Verkehr gebracht werden.
Spielzeugauto "Auto 20CM"
Beim Produkt Spielzeugauto "Auto 20CM LICHT + TON TUEREN ZU OEFFNEN" mit der Artikel Nr. 48122 wurden Überschreitungen der RoHS-Grenzwerte gemäß § 4Abs. 1 ElektroaltgeräteVO festgestellt.
Digital-Fieberthermometer und LED-Leselampe
Bei dem Produkt Digital-Fieberthermometer mit der TTC No./Artikel Nr. 71153 wurden Überschreitungen des Grenzwertes für Blei festgestellt.
Beim Produkt LED-Leselampe mit der Artikel Nr. 7533 wurde eine Überschreitung des Grenzwertes für Blei festgestellt.
Kfz-USB-Adapter "Ecovis"
Bei dem Produkt wurden Überschreitungen der Grenzwerte für Blei und Cadmium festgestellt. Daher ist davon auszugehen, dass das Gerät die Grenzwerte gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräteverordnung überschreitet. Aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der RoHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung darf das Produkt nicht in den Handel (alle Handelsstufen) gebracht werden.
- Bilder vom Produkt (Abbildung 1 und 2)
- Bilder vom Produkt (Abbildung 3 und 4)
- Informationsschreiben des Bundesministeriums
Bono Reisehaartrockner Aphrodita
Bei dem Gerät mit der TTC No./Artikel-Nr. 42700001 wurden Überschreitungen des Grenzwertes für Blei festgestellt. Daher ist davon auszugehen, dass das Gerät die Grenzwerte gemäß § 4 Abs. 1 Elektroaltgeräteverordnung überschreitet. Aufgrund der Vorgaben der Elektroaltgeräte-Richtlinie und der RoHS-Richtlinie, bzw. der Elektroaltgeräteverordnung darf das Produkt nicht in den Handel (alle Handelsstufen) gebracht werden.
Stand: 02.04.2021