Elektroaltgeräte und Altbatterien: Sammelstellen für den Versandhandel
Abgabestellennetz für den Versandhandel; Information der ARGE Elektroaltgeräte Versandhandel
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Für den Versandhandel wurde ein Netz von Abgabestellen (2 Abgabestellen je politischem Bezirk) gemäß § 5 Abs. 3 EAG-VO und § 9 Abs. 2 und § 12 Abs. 2. Batterien VO eingerichtet. Versand- und Internethändler können durch den Abschluss eines Nutzungsvertrages an diesem Abgabestellennetz teilnehmen.
↓ Abgabestellen Elektroaltgeräte Versandhandel (.pdf)Sie vermeiden damit für sich die Verpflichtung, Elektroaltgeräte sowie Geräte- und Fahrzeugbatterien von ihren Kunden durch Rücksendung (z.B. im Postpaket) zurückzunehmen. An den Abgabestellen werden alle Kategorien von Elektroaltgeräten sowie Geräte- und Fahrzeugbatterien kostenlos entgegengenommen. Weitere Informationen enthält das Informationsblatt der ARGE Elektroaltgeräte Versandhandel.
↓ Rücknahmestellen für Elektroaltgeräte (.pdf)Stand: 31.01.2024