Nahansicht eines Hard Disk Drive in einem Computer
© Matthias | adobestock.com
Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Bundesgremium

Tarife der Verwertungsgesellschaften

Abgaben für Speichermedien

Lesedauer: 1 Minute

Inhaltsverzeichnis

    Speichermedien unterliegen einer Urheberrechtsabgabe, der sogenannten Speichermedienvergütung. Vervielfältigungsgeräte sind mit einer Reprographievergütung belegt. Diese sollen Künstlern jenen Schaden ersetzen, der durch (legale) Privatkopien entsteht. In Österreich hat der Erstinverkehrbringer die Abgaben abzuführen.

    Eine Übersicht über die geltenden Tarife finden Sie auf den Webseiten der Verwertungsgesellschaften.

    Die Tarife für die Speichermedienvergütung bzw. Festplattenabgabe finden Sie auf der Website der Austro Mechana. 

    Die Tarife für die Reprographievergütung wurden von der Literar Mechana veröffentlicht.

    Stand: 29.12.2020

    Weitere interessante Artikel
    • Paragraphenzeichen und Symbole für Sociale Medien schweben über einem Smartphone
      Social Media Recht für Unternehmen im Elektro- und Einrichtungsfachhandel
      Weiterlesen
    • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
      Rahmenvertrag für Inverkehrbringungen von Speichermedien
      Weiterlesen