Gewerbeanmeldungspflicht: Informationen für den Direktvertrieb
Willkommen im Kreise der gewerblich Selbstständigen!
Lesedauer: 2 Minuten
Ihre Idee ist zukunftsträchtig, das Marketing und die Finanzierung sind überlegt und im persönlichen Umfeld spricht alles für eine Selbstständigkeit im Direktvertrieb. Gut! – dann steht einer Unternehmensgründung nichts mehr im Wege.
Wann muss ich eine Gewerbeberechtigung lösen?
Die Gewerbeordnung schreibt vor, wann ein Gewerbe bei der örtlich zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) anzumelden ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihre Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausüben. Selbstständig ist sie, wenn sie auf eigene Rechnung und Gefahr handeln. Regelmäßig sind Sie tätig, wenn Sie wiederholend (ab zwei Vermittlungen) tätig werden. Allerdings gilt nach der Gewerbeordnung auch eine einmalige Handlung als regelmäßige Tätigkeit, wenn auf die Absicht der Wiederholung geschlossen werden kann oder wenn sie längere Zeit dauert. Ertragsabsicht liegt vor, wenn Sie sich einen wirtschaftlichen Vorteil erwarten – unabhängig von Umsatzhöhe oder Gewinn. Selbst geringe Einkommen oder einmalige Marketingaktivitäten in sozialen Netzwerken können daher eine Gewerbeberechtigung erfordern!
Ausnahme:
Keine Gewerbeberechtigung braucht, wer bei einem (Direktvertriebs)Unternehmen zu günstigen Konditionen für den Eigenbedarf einkauft oder einmalig ohne Vertrag ein Clubmitglied wirbt. Werden aber kommerzielle Inserate oder Webseiten geschaltet (z.B. Webshop), ist eine Gewerbeberechtigung nötig.
Welchen Nutzen bringt mir die Gewerbeberechtigung?
Angemeldete Direktberater genießen etliche Vorteile, zB:
- Kostenlose WKO-Direktvertriebskarte (Golden Card) als Ausweis und Zeichen für Qualität
- Kostenfreie Informationen und Formular-Downloads auf wko.at
- Bestellmöglichkeit über Webshop Direktvertrieb
- Regelmäßige und aktuelle Informationen
- Kostenbeteiligung je nach Landesgremium bei Teilnahme am Direktvertriebs-Kurs
Die Kosten für Neugründung/Selbstständigkeit sind vergleichsweise minimal…
Nur geringe Einstiegskosten kommen neben individuellen Investitionsaufwendungen auf den Direktberater zu: Fragen Sie in Ihrem Landesgremium oder beim Gründerservice nach NEUFÖG-Förderungen. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen befreien lassen, dann fallen als Fixkosten nur noch der Unfallversicherungsbeitrag und die Grundumlage Ihres Landesgremiums Direktvertrieb an. Dafür erhalten Sie Ihre persönliche und zielgerichtete Rundumbetreuung das ganze Jahr hindurch!
Welche Informationen/Unterlagen braucht man für eine Anmeldung?
Nach Klärung rechtlicher Vorfragen und persönlicher Voraussetzungen erfolgt die Gewerbeanmeldung formlos oder mittels Formular - persönlich, schriftlich oder elektronisch. Die elektronische Anmeldung funktioniert entweder ohne Authentifizierung über das GISA oder mit ID Austria im Zuge der eGründung im USP. Der Direktberater erhält eine Gewerbeberechtigung „Direktvertrieb“. Die Betriebsaufnahme wird automatisch an die Wirtschaftskammer gemeldet. Für die Registrierung benötigen Sie folgende Unterlagen: Personaldokumente, Aufenthaltstitel, Bestätigung über Nichtvorliegen von gerichtlichen Verurteilungen (3 Monate).
Die Gewerbehörde übermittelt die Gewerbeanmeldung der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) automatisch – siehe Info-Seite.
Achtung - keine automatische Meldung an das Finanzamt:
Dem zuständigen Finanzamt müssen Sie die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit sowie den Standort des Unternehmens melden - siehe auch Anzeige der unternehmerischen Tätigkeit an das Finanzamt. Die über finanzonline getätigte Meldung erfordert die Eingabe der für den Direktvertrieb relevanten ÖNACE-Nummer. Diese lautet G 47.99-0. Bei Meldung mittels Formular über den Postweg nimmt das Finanzamt die Zuordnung vor.
Tipp: Die Landesgremien Direktvertrieb helfen Ihnen gern bei der Gewerbeanmeldung.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ich ohne Gewerbeberechtigung tätig werde?
Selbstständiges Tätigwerden ohne Gewerbeberechtigung wird empfindlich bestraft:
- Direktberatern drohen bei einer Verwaltungsübertretung Strafen bis zu 3.600,- €
- Direktvertriebsunternehmen müssen bis 2.180,- € zahlen, wenn sie wissentlich Direktberater ohne Gewerbeberechtigung tätig sein lassen
- Klagen wegen unlauterem Wettbewerb verursachen hohe Anwalts- und Gerichtskosten
- Keine Gewerbeberechtigung als Indiz für ein Arbeitsverhältnis: Direktvertriebsunternehmen müssen unter Umständen SV-Beiträge nachzahlen
Übrigens: Die Gefahr, vom Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb erwischt zu werden, ist durch die Notwendigkeit breiter Kommunikation im Direktvertrieb (Werbung in Printmedien, Veranstaltungen, Internetauftritte) sehr hoch!
Holen Sie sich Ihre Gewerbeberechtigung! Die Gewerbebehörden, GründerService/Bezirksstellen und unsere Mitarbeiter in den Landesgremien Direktvertrieb stehen Ihnen bei Fragen gern und kompetent zur Verfügung! Ansprechpartner Ihres Vertrauens finden Sie unter: www.derdirektvertrieb.at.