Direktvertrieb, Bundesgremium

Ministerrat beschließt leichtere Absetzbarkeit von Arbeitszimmern

Jahrelange Forderung des Direktvertriebs umgesetzt

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11.03.2023

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 26.2.2020 eine weitere Entlastungsmaßnahme für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), das sind rund 99% der heimischen  Betriebe, beschlossen. Er folgt damit einer Forderung, die von der Interessenvertretung des Direktvertriebs seit vielen Jahren an die Politik herangetragen wurde.

Ab dem 1.1.2021 – mit dem ersten Teil der Steuerreform - sollen Unternehmer, die ihren Arbeitsplatz im Wohnungsverband haben, diesen maximal mit 1.200 Euro pro Jahr, d.h. 100 Euro monatlich, als Betriebsausgabe absetzen können.

Die Kosten für ein Arbeitszimmer und dessen Einrichtung (zB anteilige Miete, Strom, Heizung etc.) dürfen bisher nur dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit bildet und der Raum (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird.

Da die bisherige Regelung nicht mehr der Arbeitswelt von heute entspricht, soll sie der Regierung zufolge an die technischen und gesellschaftlichen Gegebenheiten der digitalen Zeit angepasst werden, zB für die Bedürfnisse von Start Ups, Ein-Personen-Unternehmen oder auch für Gewerbe ohne zentralen Mittelpunkt in einem Büro.