Laptopbildschirm mit mehreren Personen in einem Videocall
© Jacob Lund | stock.adobe.com
Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Bundesgremium

NIS2: FFG-Förderung und FFG-Webinar

FFG-Förderprogramm zur Cybersicherheits-Richtlinie NIS2

Lesedauer: 1 Minute

26.01.2024

Mit Umsetzung der Cybersicherheits-RL NIS2 bis 17. Oktober 2024 müssen viele Unternehmen – vorwiegend große und mittlere Unternehmen bestimmter Sektoren, auch über die Lieferkette auch deren Dienstleister und Lieferanten – verpflichtend Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und Meldepflichten bei Strafandrohungen bis zu EUR 10 Mio bzw. 2% des Konzernjahresumsatzes einhalten.

Es ist damit zu rechnen, dass die Notwendigkeit NIS2-tauglich zu sein auch in diversen Ausschreibungsunterlagen aufgenommen wird. 

» Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen für mehr Cybersicherheit

Am 19.12.2023 von 14:00 - 15:00 findet ein Webinar der FFG zu den Cyber Security Schecks (Förderprogrammen der FFG) statt. 

Zur FFG-Webinar-Anmeldung


Derzeit sind laut FFG noch ausreichend Fördermittel vorhanden (wobei bei Überzeichnung das Los entscheidet).

NIS2-Förderung – Cyber Security Schecks der FFG

Die Cyber Security Schecks richten sich an KMUs, die in den direkten Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen.

Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal EUR 10.000 . Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Es steht eine Fördersumme von gesamt 2 Mio Euro zur Verfügung, Wird die beantragte Fördersumme überschritten, erfolgt ein Ziehungsverfahren per Zufall (NICHT first come first served). 

Antragsfrist 15.1.2024

Zur FFG-Ausschreibung Cyber Security Schecks


Für Mitarbeiterschulungen steht folgende Förderung zur Verfügung:

Förderung für Mitarbeiterschulungen - Skills Schecks der FFG

Unternehmen können Kosten von beruflichen Weiterbildungen mit Schwerpunkt in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation (auch In-House-Schulungen) anerkannter Weiterbildungseinrichtungen fördern lassen.

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.

Antragsfrist: 31.3.2024

Zur FFG-Ausschreibung Skills Schecks