Handwerkerbonus für Montagearbeiten
Möglichkeiten der Förderungen am Beispiel Baustoff-, Eisen- und Holzhandel
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Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 15. Juli der neue Handwerkerbonus auch für bestimmte Arbeitsleistungen bzgl. der im Handel gekauften Produkte gilt (Arbeitskosten max. Betrag von 2.000 € für 2024).
Die Förderrichtlinie für den Handwerkerbonus schließt die Förderung von Arbeitsleistungen von Handelsbetrieben aus, in deren Tätigkeitsumfang die handwerkliche Leistung keinen besonderen Stellenwert einnimmt. Als Beispiel ist der Baustoff-, Eisen- und Holzhandel genannt.
Es gibt jedoch die Möglichkeit im Einzelfall darzulegen, dass der jeweilige Betrieb neben dem Produktverkauf auf die Montage der bei ihm gekauften Produkte spezialisiert ist.
Sollte Ihr Betrieb daher auch auf die Montage der bei Ihnen gekauften Produkte spezialisiert sein, können Sie Ihre Firmendaten bei handwerkerbonus@wko.at melden. Dann wird vom BMAW eine Einzelfallaufnahme als förderfähiger Betrieb geprüft werden.
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