Verschiedenfarbige und -förmige Pillen neben liegender weißer Plastikflasche auf rosa Hintergrund
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Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben, Bundesgremium

Befähigungsprüfung Großhandel mit Arzneimitteln und Giften

Voraussetzungen und Unterlagen

Lesedauer: 2 Minuten

Inhaltsverzeichnis

„Der Großhandel mit Arzneimitteln und Giften ist gemäß § 94 Z. 32 GewO (Gewerbeordnung) ein reglementiertes Gewerbe. Die spezifischen Anforderungen und die Befähigungsprüfung für dieses Gewerbe werden durch die Arzneimittel- und Giftgroßhandel-Befähigungsprüfungsordnung geregelt.

1. Großhandel mit Arzneimitteln und Giften

Das Gewerbe des Großhandels mit Arzneimitteln umfasst auch den Handel mit Giften. Nach § 116 Abs. 1 Z. 7 GewO stellt der Großhandel mit Giften eine Teilberechtigung dar. Gewerbetreibende, die über eine Arzneimittelgroßhandelsberechtigung verfügen, sind automatisch auch zum Großhandel mit Giften berechtigt (§ 116 Abs. 4 GewO).

2. Inhalte der Befähigungsprüfung

Die Befähigungsprüfung für den Großhandel mit Arzneimitteln und Giften setzt sich aus verschiedenen Modulen zusammen, die je nach Art des angestrebten Gewerbes variieren:

  • Großhandel mit Arzneimitteln und Giften
    • Modul 1: Fachliche schriftliche Prüfung
    • Modul 2: Fachliche mündliche Prüfung
    • Modul 3: Ausbilderprüfung
    • Modul 4: Unternehmerprüfung

  • Großhandel mit Giften (Teilberechtigung)
    • Modul 1: Fachliche schriftliche Prüfung
    • Modul 2: Fachliche mündliche Prüfung
    • Modul 3: Ausbilderprüfung
    • Modul 4: Unternehmerprüfung  

3. Anrechnungsmöglichkeiten

Für Modul 1 („Fachliche schriftliche Prüfung“) ist der Prüfungsgegenstand der Pharmakologie nicht zu absolvieren, sofern Sie einen Abschluss eines der folgenden Studien vorweisen können:

  • Pharmazie: Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studium
  • Humanmedizin: Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studium
  • Veterinärmedizin: Diplom-, Master-, Doktorats- oder PhD-Studium

Es sind keine weiteren Anrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Arzneimittel- und Giftgroßhandel-Befähigungsprüfungsordnung möglich!

4. Beantragung des Befähigungsnachweises

Nach erfolgreichem Ablegen der Befähigungsprüfung kann der Befähigungsnachweis beantragt werden. Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde in Ihrem Bundesland prüft gemäß  § 340 GewO, ob alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb der Gewerbeberechtigung erfüllt sind. Die Behörde hat innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung einen Bescheid zu erlassen. Erfolgt die Genehmigung, erfolgt die Eintragung ins Gewerberegister

5. Meisterprüfungsstelle & WIFI Wien

5a) Die Meisterprüfungsstelle

für den Großhandel mit Arzneimitteln und Giften ist Teil der Wirtschaftskammer Wien
Hier finden Sie relevanten Informationen wie Prüfungstermine  sowie die Anmeldung zur Prüfung
Für Fragen rund um die Prüfung wenden Sie sich bitte an die Meisterprüfungsstelle, Ansprechpartnerin ist Frau Mag. Sabiene Strasser. E-Mail: sabiene.strasser@wkw.at 

5b) Das WIFI Wien

bietet digitale Skripten und Repetitorien (ebenfalls inkl. digitaler Skripten) zur Vorbereitung auf die Prüfung an. 
Die digitalen Skripten stehen Ihnen nach Anmeldung für das Selbststudium hier online zur Verfügung.

Je nachdem, ob Sie ein Studium gemäß Punkt 3 „Anrechnungsmöglichkeiten“ absolviert haben, unterscheiden sich die Empfehlungen für die Teilnahme am Repetitorium:

Voraussetzung Empfohlene Maßnahme
Sie haben keines der unter „3. Anrechnungsmöglichkeiten“ genannten Studien absolviert Repetitorium inkl. Chemikalien- und Arzneimittelkunde
Sie haben eines unter „3. Anrechnungsmöglichkeiten“ genannten Studien absolviert Repetitorium exkl. Chemikalien- und Arzneimittelkunde (kann ausreichend sein)

Für Fragen rund um das Repetitorium (Vorbereitungskurs) im Rahmen der Befähigungsprüfung wenden Sie sich bitte an Frau Tamara Künzl-Ferro. E-Mail: 5510-pmv@wifiwien.at

Zudem finden Sie hier den Leitfaden Befähigungsprüfung.

Stand: 16.04.2025