Rechtsprechung zu Sonderzahlung im Handel
Berechnung von Sonderzahlung für (unterjährig) teilzeitbeschäftigte Handelsangestellte
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Im Frühjahr 2011 setzte sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit der Frage der Berechnung der Weihnachtsremuneration im Kollektivvertrag für Handelsangestellte für eine Teilzeitbeschäftigte auseinander.
Im Kollektivvertrag für Handelsangestellte findet sich sowohl bei der Bestimmung zur Weihnachtsremuneration als auch bei der Regelung der Urlaubsbeihilfe folgender Passus:
"Bei teilzeitbeschäftigten Angestellten mit unterschiedlichem Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung berechnet sich die Weihnachtsremuneration/Urlaubsbeihilfe nach dem Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor Fälligkeit.“
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass von dieser Bestimmung nicht nur Dienstnehmer erfasst sind, die bei Fälligkeit der Sonderzahlung in Teilzeit stehen, sondern auch solche, die während des Jahres von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt gewechselt haben. D.h. das Gehalt der letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit der Sonderzahlung ist maßgeblich.
Beispiel:
Eine Handelsangestellte, deren Dienstverhältnis in den Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für Handelsangestellte fällt, hat vom 13.2.2009 an in einem Handelsbetrieb gearbeitet. Vom 13.2.2009 bis 21.8.2009 (200 Kalendertage) betrug die Wochenarbeitszeit der Angestellten 20 Stunden, das monatliche Bruttoentgelt EUR 752,26. Ab dem 1.9.2009 betrug die Wochenarbeitszeit 38,5 Stunden und das Bruttomonatsgehalt EUR 1.444,00.
Es gebührt der aliquote Anteil des letzten Monatsgehalts, da die Mitarbeiterin in den letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit Vollzeit gearbeitet hat.
Der Dienstgeber berechnete die Weihnachtsremuneration anteilig in EUR:
1.444 / 365 * 322 = 1.273,88
Die Weihnachtsremuneration beträgt daher in Summe EUR 1.273,88.
Beispiel:
Ein Handelsangestellter arbeitet bis zum 31.10.2010 38,5 Stunden pro Woche - das monatliche Bruttoentgelt beträgt 1.444,00. Ab dem 1.11.2010 arbeitet er 20 Stunden pro Woche zu einem monatlichen Bruttogehalt von 752,26.
Da der Mitarbeiter in den letzten 13 Wochen vor der Fälligkeit einen Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit hatte, ist der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem 1.12.2010 heranzuziehen.
752,25 / 4,5 * 4,5 = 752,26
1.444,00 / 4,5 * 8,5 = 2.727,56
752,26 + 2.727,56 = 3.479,82
3.479,82 / 13 * 4,5 = 1.204,55
Die Weihnachtsremuneration beträgt daher EUR 1.204,55.
Hinweis:
Diese Art der Berechnung ist auch auf die Urlaubsbeihilfe anzuwenden.
Stand: 30.12.2022