Fachinformation Fleisch
Handelsklassenschemata und Lebensmittel tierischen Ursprungs
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Österreichisches Lebensmittelbuch
Handelsklassenschemata für Schlachtkörper - Klassifizierung
Am 4.Juli 2017 wurden die neuen Rechtsgrundlagen in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper veröffentlicht. Sie gelten ab dem 11. Juli 2018.
- Delegierte Verordnung (EU) 2017/1182 der Kommission vom 20. April 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und zur Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/1184 der Kommission vom 20. April 2017 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und auf die Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren
Im Wesentlichen soll damit eine Vereinfachung und Harmonisierung erfolgen und dabei der Verwaltungsaufwand für Behörden und Marktteilnehmer reduziert werden. Es wurden dafür mehrere Verordnungen zusammengeführt und diese durch das neue Regelwerk aufgehoben.
Die europäischen Rechtsgrundlagen wurden in österreichisches Recht übernommen und am 25. Jänner 2019 veröffentlicht:
Weiterführende Informationen:
- Österreichische Fleischkontrolle
- Fachinformation Klassifizierung, AgrarMarkt Austria
Lebensmittelhygiene für Lebensmittel tierischen Ursprungs
Die Basis des Europäischen Lebensmittelhygiene-Pakets bilden die EU-Verordnungen:
- EU-VO 852/2004 über Lebensmittelhygiene (konsolidierte Fassung)
- EU-VO 853/2004 über Hygiene bei LM tierischen Ursprungs (konsolidierte Fassung)
- „Verordnung 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung des Lebens- und Futtermittelrechts und der Vorschriften über Tiergesundheit und Tierschutz, Pflanzengesundheit und Pflanzenschutzmittel“
Alle drei Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Um den Betrieben aber auch den Mitgliedsstaaten das Wesen der Verordnungen näher zu bringen, hat die Europäische Kommission Leitfäden zu den Verordnungen erlassen. Zugleich wurde auch eine Präzisierung über das Wesen von "HACCP" herausgegeben. Diese Dokumente haben alle Empfehlungscharakter und sollen lediglich dem besseren Verständnis dienen.
- Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr.852/2004 über Lebensmittelhygiene (PDF)
- Leitfaden für die Durchführung einzelner Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs
- Leitfaden zu HACCP, englisch (PDF)
Die oben angeführten EU-Verordnungen über Hygiene bei Lebensmitteln verpflichten alle Betriebe, die mit Lebensmitteln als Produzent oder Händler zu tun haben, ein Eigenkontrollsystem nach HACCP-Prinzipien aufzubauen und zu dokumentieren. Trotz unmittelbarer Geltung müssen die Mitgliedsstaaten verschiedene Bereiche der Lebensmittelhygiene national im Detail festlegen (z.B. Kontrollen, Strafbestimmungen, allfällige Erleichterungsmöglichkeiten, von denen Gebrauch gemacht werden soll). In Österreich ist diese Umsetzung mit dem LMSVG und den darauf basierenden VOen erfolgt.
Eine ausführliche Auflistung der Verordnungen der Europäischen Union für den Lebensmittelbereich wird laufend durch das Bundesministerium aktualisiert und kann auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit abgerufen werden.
Stand: 16.08.2024