Verschiedene Gemüsesorten wie Gurken, Karotten, Kartoffel, Tomaten seitlich links drapiert auf Holzuntergrund
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Obst- und Gemüsegroßhandel

Außenhandel Obst und Gemüse

Rechtliche Rahmenbedingungen

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Importkontrollen für pflanzliche Ware aus Drittstaaten

Bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse  unterliegen bei der Einfuhr in die EU einer pflanzengesundheitlichen Kontrolle. Damit soll die Einfuhr und Verbreitung von Schadorganismen vermieden werden. Um solche phytosanitär kontrollpflichtige Waren einführen zu können, sind eine Reihe von Voraussetzungen einzuhalten wie etwa die Registrierung beim Landespflanzenschutzdienst oder die Beilage eines Pflanzenschutzzeugnisses.

Mehr Informationen zur phytosanitären Importkontrolle bzw. betreffend Pflanzengesundheitszeugnis erhalten Sie beim Amtlichen Österreichischen Pflanzenschutzdienst des Bundesamts für Ernährungssicherheit .

Bei der Einfuhr bestimmter Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs aus bestimmten Ländern werden verstärkte amtliche Kontrollen an der EU Außengrenze durchgeführt (VO (EG) Nr. 669/2009). Diese haben an bestimmten, benannten Eingangsorten zu erfolgen. Die Liste der betroffenen Futtermittel und Lebensmittel wird im Anhang I der Verordnung genannt, und regelmäßig – mindestens vierteljährlich – aktualisiert. Sendungen von hier gelisteten Waren müssen vorab mittels dem gemeinsamen Dokument für die Einfuhr (GDE – Teil 1) beim Zollamt des Eingangsorts angemeldet, und danach die  Durchführung der amtlichen Kontrolle bei der Grenzkontrollstelle Wien Schwechat beantragt werden.
 

Weitere Informationen zur Abwicklung der Importkontrolle von pflanzlichen Lebensmitteln finden Sie auf der Website des Bundesamts für Verbrauchergesundheit (BAVG)

Stand: 29.08.2023