Eine Hand stapelt vier Holzwürfel aufeinander, die dein Symbol für Garantie ergeben
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Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Bundesinnung

Garantiezusage

Serviceleistung der Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker für ihre Mitglieder

Lesedauer: 1 Minute

Die Bundesinnung schließt Garantiezusagen mit in- und ausländischen Produzent:innen oder Großhändler:innen (Garantiepartner:innen) als Vertrag zugunsten Ihrer Installateur:innen-Mitgliedsbetriebe ab. Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren erstreckt sich die Geltungsdauer der Garantiezusage darüber hinaus auf bis zu 10 Jahre oder mehr.
Im Rahmen der Vereinbarung löst ein mangelhaftes Produkt den Garantiefall aus, welches der/die Installateur:in verkauft und/oder montiert bzw. eingebaut hat. Dabei ist unerheblich, ob der Mangel auf einem Konstruktions-, Produktions-, Material- oder Instruktionsfehler beruht oder das Produkt einfach die zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist.

Die Garantieleistung umfasst jedenfalls eine kostenlose Ersatzlieferung der notwendigen Teile, die notwendigen Aus- und Einbaukosten, wie auch die Wiederherstellung des Gebäudezustandes u.a. Die Installationsfirma und den/die Produzent:in/Großhändler:in treffen als Vertragspartner:innen der Garantiezusage gleichermaßen unterschiedliche Obliegenheiten. Die Installationsfirma ist beispielsweise u.a. verpflichtet, das Produkt vor Übergabe an den Kunden zu prüfen und es bestimmungsgemäß zu montieren, wie im Schadenfall geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen bzw. mit dem/der Produzent:in/Großhändler:in im Schadenfall zusammenzuarbeiten.

Mit der Garantiezusage wird auch ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren für etwaige Meinungsverschiedenheiten zwischen dem/der Produzent:in/Großhändler:in und dem/der Installateur:in festgelegt, dem sich beide Vertragspartner:innen unterwerfen, und in dem die Mitwirkung der Bundesinnung festgelegt ist.

Im Zuge des Abschlusses der Garantiezusage verleiht die Bundesinnung dem/der Produzent:in/Großhändler:in das Recht, das Qualitätszertifikat "Garantiepartner:in" zu führen. Dabei handelt es sich um ein einzigartiges Qualitätsbildzertifikat mit Markenschutz, das seine Signalwirkung auf die gesamte Branche entfalten und auf eine erhöhte Produktqualität hinweisen soll.

Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das Qualitätszertifikat sowohl für Produzent:in/Großhändler:in wie auch für Installateur:innen eine hohe Werbewirksamkeit im Geschäftsverkehr mit sich bringt. Das Qualitätszertifikat soll Verkaufsvorteile sichern bzw. Rechtssicherheit bieten, sowie das Bewusstsein für Markenprodukte bei den Installateur:innen erhöhen.

Stand: 07.08.2024