Nahaufnahme der linken Hand einer Person, die ein braunes Etikett hält. Auf dem Etikett steht Made by 100% recycling materials. Um die Wörter ist ein Dreieck aus grünen Pfeilen, vor einem Kleidungsstück
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Mode und Bekleidungstechnik, Bundesinnung

Veröffentlichung der Ökodesign-Verordnung (ESPR)

Neue Ökodesignkriterien sollen die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten kontinuierlich verbessern und die Einführung einer Kreislaufwirtschaft fördern

Lesedauer: 1 Minute

02.07.2024

Am Freitag, den 28. Juni 2024, wurde die Verordnung (EU) 2024/1781 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die ESPR zielt darauf ab, durch die Festlegung von Ökodesignkriterien die ökologische Nachhaltigkeit von Produkten kontinuierlich zu verbessern und die Einführung einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. 

Kernpunkte der Ökodesign-Verordnung

  • Ökodesign umfasst das Design, die Produktion sowie die nachgelagerten Schritte der Lieferkette unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus der Produkte.
  • Nachhaltigkeit wird mit Leistungsanforderungen (z.B. Mindest- oder Höchstwerte bzw. nicht-quantitative Anforderungen zur Leistungsverbesserung) und/oder Informationsanforderungen (Auskunft über die Produkteigenschaften und die Einhaltung der Leistungsanforderungen) dokumentiert.
  • Die Umsetzung soll zusätzlich durch verbindliche Auflagen für grüne öffentliche Vergabe und ein Zerstörungsverbot von unverkauften Verbraucherprodukten beschleunigt werden.

Wichtig für Unternehmen

  • Keine allgemeine KMU-Ausnahme: Die ESPR sieht keine allgemeinen Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vor. Vereinzelt wird die Umsetzung für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie mittelgroße Unternehmen erleichtert. 

Artikel 18 sieht die vorrangige Regelung von 12 Produktgruppen vor. Die Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, 2 bis 3 Produktgruppen pro Jahr abzuschließen.

Da Textilien (inklusive Bekleidung und Schuhe) zu den 12 priorisierten Produktgruppen gehören, betrifft dies ab Mitte 2025 die Offenlegung und das Vernichtungsverbot für nicht verkaufte Textilien und Bekleidung. Unternehmen der Mode- und Bekleidungsbranche sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Verordnung aktiv mitzugestalten.

Weitere Informationen und Beteiligungsmöglichkeiten

Um die Interessen Ihres Unternehmens zu repräsentieren, ist die Teilnahme im Ökodesign-Forum als Mitglied der entsprechenden Expertengruppe der Kommission möglich. Unternehmen und Interessengruppen sind eingeladen, sich aktiv einzubringen und ihre Ansichten zu äußern.

Registrieren Sie sich hier auf der Website der Europäischen Union oder schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Feedback an mode@wko.at.

Weitere Infos:
Preparatory Study on Textile Products

Die neue Ökodesign-Verordnung