Top-Shot an Bergen von Müll quer verteilt über das ganze Bild. Teilweise ist der Müll in schwarzen Müllsäcken. In den Bergen stehen drei, unterschiedliche Fahrzeuge
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Kunststoffverarbeiter, Bundesinnung

Novelle der Deponieverordnung: Ablagerung von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen

Ablagerung von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffen

Lesedauer: 1 Minute

09.09.2024

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Ablagerung von carbon- oder glasfaserverstärkten Kunststoffabfällen auf Deponien gemäß § 7 Z. 7 lit. a Deponieverordnung untersagt. Da jedoch derzeit für bestimmte Abfälle dieser Art keine ausreichenden Verwertungsmöglichkeiten bestehen, soll eine befristete Ablagerung erlaubt werden. Zu diesem Zweck wurden Übergangsbestimmungen in § 47c der Deponieverordnung eingeführt. Die Novelle trat am 7. September 2024 in Kraft.

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