Person mit gelben Schutzhelm, Sonnenbrille und karierter Jacke steht in einem Dachausbau aus Holz
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Holzbau, Bundesinnung

Marktüber­wachung Schwer­punkt­aktion

Vorgefertigte, tragende Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Konstruktion 

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04.04.2024

Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) ist Marküberwachungsbehörde für Bauprodukte im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Marktüberwachungsbehörde kontrolliert, dass Bauprodukte, die auf dem Markt bereitgestellt werden, alle rechtlichen Anforderungen erfüllen und Gesundheit und Sicherheit nicht gefährden. Sowohl Kennzeichnung als auch Eigenschaften der Produkte werden geprüft. 

Vorgefertigte, tragende Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Konstruktion sind unter der Verordnung des OIB über die Baustoffliste ÖA erfasst und müssen dem Verwendungsgrundsatz des OIB „Vorgefertigte tragende Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Konstruktion“ entsprechen, wenn sie in Österreich verwendet werden.

ÜA-pflichtig sind

  • Elemente in Holzrahmenbauweise, die beiderseits geschlossen sind (z. B. mit Beplankungen, Bekleidungen, Sparschalungen oder Folien), und
  • massive, mehrschichtige und mit zusätzlichen Baustoffen zusammengesetzte Holzbauteile,

vorausgesetzt es handelt sich um im Herstellwerk vorgefertigte, tragende Wand- und Deckenbauteile (inklusive Bauteile für Dachschrägen) zur Verwendung für den Wohnbau und für Gebäude, die dem längeren oder ständigen Aufenthalt von Personen dienen. Außerdem gilt die Baustoffliste ÖA nur für Produkte, die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden. Darunter wird insbesondere eine Erzeugung verstanden, der ein vorgefertigtes System zugrunde liegt oder die kontinuierlich erfolgt. 

Nähere Informationen zur gegenständlichen Schwerpunktaktion entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Informationsblatt des OIB.