Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Bundesinnung
Meister:innentitel nun auch für die Branchen Fußpflege, Kosmetik, Massage, Piercen und Tätowieren
Durch Novelle der Gewerbeordnung im Sommer 2024 ermöglicht
Lesedauer: 1 Minute
29.08.2024
Seit 22.8.2024 sind Meistertitel auch für Absolvent:innen der Befähigungsprüfungen Kosmetik (Schönheitspflege), Fußpflege, Massage, Piercen und Tätowieren Realität. Das wurde durch eine Novelle der Gewerbeordnung im Sommer 2024 möglich.
Diese Aufwertung für die Berufe wurde lange gefordert und ist nun eine tolle Sichtbarmachung der höchsten Qualität der angebotenen Dienstleistungen.
Gewerbeinhaber:innen, die den Nachweis Ihrer Befähigung im Wege der individuellen Befähigung (Fachgespräch, Arbeitsprobe) erlangt haben und kein Zeugnis einer Meisterprüfungsstelle einer der Wirtschaftskammern vorweisen können, sind nicht berechtigt den Meister:innentitel zu führen.