Holzwürfel mit Schriftzug Info, dahinter sind weitere Holzwürfel in der Unschärfe erkennbar
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Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Bundesinnung

Brancheninfo für Mitglieder der Innung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure

Beispiele für handelsübliche Bezeichnungen

Lesedauer: 1 Minute

Aufgrund von Anfragen, ob es eine Liste mit „handelsüblichen Bezeichnungen“ gibt, die im Rahmen der Registrierkassenpflicht für die vertretenen Branchen der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure zur Anwendung kommen könnte, hat die Bundesinnung mit Unterstützung der Bundessparte Gewerbe und Handwerk sowie Fachkolleginnen aus den vertretenen Branchen versucht eine solche Liste mit möglichen Anhaltspunkten zu erstellen.

Wesentlich ist der Hinweis, dass dies ausschließlich eine Empfehlung ist, die aufgrund einer Interpretation des Erlasses des BMF erstellt wurde.

Regionale Unterschiede bei der Beurteilung dieser Bezeichnungen im Vollzug durch Kontrollorgane können nicht ausgeschlossen werden.

Folgende Beispiele können daher als handelsübliche Bezeichnungen genannt werden und sind jeweils abhängig vom individuellen Angebot des Unternehmens zu verwenden und ev. auch noch anzupassen.

Fußpflege

  • Fußpflege
  • Diabetische Fußpflege
  • Nagelspange

Kosmetik

  • Grundbehandlung
  • Gesichtsbehandlung
  • Spezialbehandlung
  • Anti Age Behandlung
  • Exklusivbehandlung
  • Haarentfernung
  • Maniküre
  • Körperbehandlung/ Wickel
  • Dekorative Kosmetik
  • Apparative Kosmetik
  • Piercing
  • Tätowierung

Nagelstudios

  • Acrylnägel
  • Gelnägel
  • Gelnägel Auffüllung/Entfernung/Stärkung/Reparatur

Massage

  • Massage
  • Teilmassage
  • Anführen einzelner Massagearten
  • Shiatsu/Ayurveda/Tunia An Mo Behandlung
  • Heilmassage

Stand: 08.11.2022