Kollektivvertrag für Filmschaffende bei Werkstattprojekten
Arbeitsrechtliche Regelungen für Filmproduktionen im Rahmen von Filmförderungen
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Auszug aus dem Kollektivvertrag für Filmberufe, gültig ab 1.1.2021:
§ 19 Werkstattprojekte
- Werkstattprojekte sind Eigenproduktionen in Form eines Kurzfilms oder Langfilms (Spielfilm oder Dokumentarfilm). Österreichisch-ausländische Koproduktionen und Auftragsfilme sind von einer Einreichung als Werkstattprojekt ausgeschlossen. Als Werkstattprojekte kommen Filmvorhaben in Frage, die als Nachwuchs- oder Innovationsprojekte im Rahmen von Filmförderungen unterstützt werden und bei denen gewährleistet ist, dass das Projekt qualitativ einwandfrei hergestellt werden kann. Die Qualifikation des Antragstellers ist in Bezug auf den Umfang des Projekts zu beurteilen.
- Als Werkstattprojekte können Nachwuchsfilme eingereicht wer den, wenn diese der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern dienen. Als Nachwuchsfilm gilt entweder der erste oder zweite Film, bei dem der Regisseur die alleinige Regieverantwortung trägt und als Stabsangehörige mindestens zwei, bei Dokumentar filmen eine Nachwuchskraft aus dem kreativen Bereich als Arbeitnehmer beschäftigt werden. Als kreative Bereiche zählen Regie, Kamera, Schnitt, Ton, Kostüm (nur Spielfilm) und Maske (nur Spielfilm).
- Bei programmfüllenden Langfilmen können nur Werkstattprojekte eingereicht werden, deren Gesamtherstellungskosten € 1,57 Mio. nicht überschreiten.
- Bei den von den Kollektivvertragsparteien anerkannten Werkstattprojekten bis zu Gesamtherstellungskosten von € 1,22 Mio. können die Wochengagen bei 40-stündiger Normalarbeitszeit bis auf € 472,72, bei projektbezogenen Arbeitsverträgen gemäß § 7 bis auf € 654,72 herabgesetzt werden. Bei Gesamtherstellungskosten zwischen € 1,22 Mio. und € 1,57 Mio. ist eine Reduktion der jeweils zur Anwendung kommenden Mindestgagenansätze bis zu maximal 50 % des jeweiligen Gagensatzes zulässig. Bei den jeweiligen Gagen sind die aliquoten Sonderzahlungen und eine allfällige Urlaubersatzleistung nicht enthalten und sind daher zu berücksichtigen. Es gilt der jeweils aktuelle Kollektivvertrag zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Produktionstätigkeit der Dreharbeiten.
- Der Förderungsantrag ist so rechtzeitig bei den Förderinstitutionen einzureichen, dass eine Prüfung der Kalkulation durch die Förderinstitutionen vor Antragstellung auf Anerkennung als Werkstattprojekt erfolgen kann.
- Die Anerkennung eines Filmvorhabens als Werkstattprojekt obliegt den Kollektivvertragsparteien. Der Antrag auf Anerkennung hat vor Drehbeginn zu erfolgen. Den Kollektivvertragsparteien sind die erforderlichen Projektunterlagen rechtzeitig – d.h. grundsätzlich 6 Wochen vor Drehbeginn – vorzulegen. Die endgültige Anerkennung des Werkstattprojekts erfolgt nach Zuerkennung der Förderung und wird von den Kollektivvertragsparteien in geeigneter Form veröffentlicht.
- Wenn im Laufe der Produktion Umstände eintreten, die der Anerkennung eines Werkstattprojekts entgegengestanden wären, sind die Kollektivvertragsparteien unverzüglich zu verständigen. Dem Kollektivvertragsverfahren ist im Laufe oder nach Ablauf der Produktion die Möglichkeit einzuräumen, die Erfüllung der Bedingnisse zu kontrollieren. Bei Aberkenntnis des Status eines Werkstattprojekts sind bei einer schweren Verletzung obgenannter Bestimmungen äußerstenfalls die Gagen gemäß den Mindestgagentabellen des Kollektivvertrags für Filmberufe einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Beiträge zu bezahlen.
Der Fachverband der Film- und Musikwirtschaft und die Gewerkschaft Younion haben eine vorläufige Anerkennung folgender Filme als Werkstattprojekt gemäß § 19 des Kollektivvertrags Filmberufe ausgesprochen, sofern die Voraussetzungen des Werkstattprojekts eingehalten werden.
MEIN NAME IST NAJLA – Produktion Patrick Wally Film e.U. – Drehbeginn (Plan) 20.01.2025
SCHIMMER – Produktion And And And Films e.U. – Drehbeginn (Plan) 01.08.2024
IKONOV – Produktion JOL Filmproduktion OG – Drehbeginn (Plan) 05.02.2024
HOW TO BE NORMAL – Produktion Freibeuter Film – Drehbeginn (Plan) 19.07.2021
FAMILY DINNER – Produktion Film AG/Capra Film – Drehbeginn (Plan) 01.03.2021
WHITE CHRISTMAS – Produktion Mona Film – Drehbeginn (Plan) 25.01.2021
Weitere Informationen:
Stand: 27.08.2024