Film- und Musikwirtschaft, Fachverband

Besser gegen illegale Inhalte vorgehen

Überlegungen des VAP zum EU-Regulativ über digitale Dienste (Digital Services Act)

Lesedauer: 2 Minuten

11.03.2023

Vertreter der Kreativwirtschaft setzen sich seit vielen Jahren mit Internetkriminalität, insbesondere in Form der gewerbsmäßigen Piraterie, auseinander und setzen sich generell für eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung ein. Die von der Kreativbranche bekämpften betrügerischen Praktiken (insbesondere die Verbreitung von Ransomware, Phishing, Click-Betrug, Abzock-Modelle, Anonymitätsmissbrauch) betreffen die gesamte Wirtschaft. Sie stellen ein signifikantes Cybersicherheits-Problem für die breite Gesellschaft und alle Verkehrskreise dar. Denn betrügerische Anbieter missbrauchen die Anonymität im Netz, um absichtlich Rechte zu verletzen und sich der Rechtsverfolgung zu entziehen. Das Problem wird heutzutage durch die zunehmende Vernetzung und die fortschreitende Entwicklung des „Internet of Things“ laufend weiter verschärft und in die Mitte der Gesellschaft getragen.

Derzeit mangelt es an spezifischen und geeigneten gesetzlichen Regelungen. Darüber hinaus sollte generell aber viel mehr Augenmerk auf die Verbesserung der Durchsetzung bestehender Regeln im Internet gelegt werden. Eine Verschärfung bestehender Sorgfalts- und Prüfpflichten für Infrastruktur- und Dienst-Anbieter im Internet würde ohne Zweifel einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um die Sicherheit digitaler Lieferketten zu gewährleisten, Persönlichkeits- und Eigentumsrechte zu schützen und eine effektive Rechtsverfolgung zu ermöglichen.

Die Vorschläge der Europäischen Kommission für ein Regulativ über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA) sind ein wichtiges Legislativpaket, um die Bekämpfung von rechtswidrigen Online-Aktivitäten weiter voranzutreiben und den lauteren Wettbewerb zu stärken. Der Entwurf zielt generell darauf ab, die bestehenden Regeln im Umgang mit Online-Diensten zu verschärfen und die Sicherheit und das Vertrauen aller Marktteilnehmer in bestehende Rechtsvorschriften zu erhöhen. Der Vorschlag sieht Maßnahmen vor, die (unter anderem ergänzend zu bestehenden EU-Akten im Bereich des Urheberrechts und verwandter Schutzrechte) bereits gelten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Anwendungsbereich des DSA-Entwurfs auch Auswirkungen auf die Durchsetzung des Urheberrechts und anderen Rechten des geistigen Eigentums hat.

Vor diesem Hintergrund kann der vorliegende Entwurf als ein guter Anfang bewertet werden. Aber er hinterlässt in zentralen Punkten ganz wesentliche und deshalb systemkritische Lücken, die unlautere Anbieter ausnutzen könnten. Wenn Cybersicherheit und die Rechtsdurchsetzung verbessert werden sollen, muss die verstärkte Verantwortlichkeit von Online-Vermittlern gegenüber gewerblichen Nutzern dieser Dienste unbedingt in ausreichendem Ausmaß Berücksichtigung finden. Insbesondere die Einführung von „Know-Your-Business-Customer-Pflichten“ wäre eine notwendige, übergreifende und zielgerichtete Maßnahme, um in der EU operativ tätigen Infrastrukturanbietern, wie Hosting-, Zahlungs-, Werbe-, Domain-Namen- und Proxy-Dienstleistern, Geschäftsbeziehungen mit nicht identifizierten kommerziellen Akteuren wesentlich zu erschweren.

Die EU-Mitgliedstaaten können einen zukunftssicheren und belastbareren DSA mitgestalten, indem sie die Verhinderung von Missbrauchs- und Ausnutzungsmöglichkeiten von rechtswidrigen Inhalten und illegalen Diensteanbietern in ihren Positionen zum vorgelegten Vorschlag der EU-Kommission einbeziehen.

Die österreichische Regierung sollte dafür eintreten, sowohl im Interesse von Konsument*innen als auch von Unternehmer*innen gleichermaßen dazu beizutragen, in allen Bereichen des digitalen Binnenmarktes die Online-Sicherheit zu stärken.

Mehr Informationen:

www.kybc.eu   


Dieser Text ist auch in Film Sound Media erschienen