Zollamtliche Erfassung der Einfuhren von Reifen aus China
Mehr Sicherheit auf europäischen Straßen seit 3.2.2018
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EU ordnet zollamtliche Erfassung von Einfuhren von neuen und runderneuerten Reifen für Omnibusse und Kraftfahrzeugen für den Transport von Waren aus China ab 3.2.2018 an.
Die Europäische Kommission ordnete mit der Durchführungsverordnung (EU) 2018/163, Amtsblatt L 30 vom 2.2.2018 die zollamtliche Erfassung aller Einfuhren von neuen und runderneuerten Reifen für Omnibusse und Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren mit Ursprung in China an.
Betroffen sind Reifen mit einer Tragfähigkeitskennzahl von mehr als 121 (1450 kg pro Reifen). Falls weitere Untersuchungsergebnisse innerhalb der nächsten neun Monate zur Einführung von Antidumping- und/oder Antisubventionszöllen führen, können Zölle rückwirkend per 3.2.2018 eingehoben werden.
Überwachung fördern Verkehrssicherheit und heimische Unternehmen
Franz Doblhofer, Vorsitzender der Vulkaniseure der Bundesinnung Fahrzeugtechnik: „Nach einem langen Verhandlungsweg zusammen mit unseren europäischen Partnern innerhalb des Verbandes BIPAVER, haben wir es geschafft eine marktbedrohliche Verzerrung vorerst abzuwenden. Die Entscheidung der europäischen Kommission fördert nicht nur heimische Unternehmen, sondern vor allem auch die Verkehrssicherheit auf den europäischen Straßen.“
Hintergrund der Maßnahme
Mitte August 2017 wurde ein Antidumpingverfahren für Einfuhren von neuen und runderneuerten Reifen für Omnibusse und LKW, eingereiht unter den KN-Codes 4011 2090 und 4012 12 00, mit Ursprung in China eingeleitet. Mitte Oktober folgte die Einleitung eines Antisubventionsverfahrens.
Daraufhin beantragten die Antragsteller (Bündnis gegen unfaire Reifeneinfuhren) die zollamtliche Erfassung der Einfuhren aus China. Der Antrag wurde mit der beträchtlichen Schädigung der Unionsindustrie durch die subventionierten Einfuhren begründet.
Stand: 06.02.2018