Fahrzeugtechnik, Bundesinnung
Finanzsperrauskunft Kfz-Zulassung
Kraftfahrzeug-Genehmigungsdatenbank
Lesedauer: 1 Minute
21.09.2023
Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Österreich darf die entsprechende Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer nicht mit einer Sperre in der Zulassungsdatenbank (Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG) eingetragen sein.
Eine Freischaltung einer gesperrten Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer erfolgt durch die Finanzbehörden, sobald die für das Kraftfahrzeug anfallenden Steuern entrichtet wurden.
In der Finanzsperrauskunft-Datenbank des VVO können Sie erfahren, ob eine bestimmte Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer mit einer Sperre in der Genehmigungsdatenbank eingetragen ist.
Hier geht es zur Online-Abfrage: