Fahrzeugtechnik, Bundesinnung

Finanzsperrauskunft Kfz-Zulassung

Kraftfahrzeug-Genehmigungsdatenbank

Lesedauer: 1 Minute

21.09.2023

Für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Österreich darf die entsprechende Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer nicht mit einer Sperre in der Zulassungsdatenbank (Genehmigungsdatenbank nach § 30a KFG) eingetragen sein. 

Eine Freischaltung einer gesperrten Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer erfolgt durch die Finanzbehörden, sobald die für das Kraftfahrzeug anfallenden Steuern entrichtet wurden.

In der Finanzsperrauskunft-Datenbank des VVO können Sie erfahren, ob eine bestimmte Fahrzeugidentifikationsnummer bzw. Fahrgestellnummer mit einer Sperre in der Genehmigungsdatenbank eingetragen ist.

Hier geht es zur Online-Abfrage:

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