Erfolgreiche Mitarbeit der Bundesinnung Fahrzeugtechnik an den neuen Meisterprüfungsordnungen
Wichtiger Schritt zur Entwicklung moderner und technisch zeitgemäßer Berufe
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Die Meisterprüfungsordnungen wurden zeitgerecht im Rechtsinformationssystem des Bundes kundgemacht. Somit ist es gelungen die Meisterprüfungsordnungen, vor dem heutigen Inkrafttreten des Verhältnismäßigkeitsprüfungsgesetzes, zu verankern.
Die Meisterprüfungsordnungen für Karosseriebautechnik und Karosserielackiertechnik, sowie für Kraftfahrzeugtechnik entsprechen nun dem NQR Level 6 und sind somit einem Bachelor-Studium gleichgestellt.
Ziel der neuen Meisterprüfungen ist der Nachweis von Lernergebnissen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen und sich an den Deskriptoren des Niveau 6 des Nationalen Qualifikationsrahmens (NQR) orientieren. Der Qualifikationsstandard in den Meisterprüfungsordnungen stellt die Grundlage für die dargestellten prüfungsrelevanten Lernergebnisse dar. Sie treten mit einer Übergangsregelung von zwölf Monaten am 1. Mai 2021 in Kraft.
"Mein Dank geht an alle Berufsgruppen, die an den Meisterprüfungsordnungen mitgearbeitet haben, speziell an die Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker, Kraftfahrzeugtechnik und Metalltechnik für Land- und Baumaschinen. Somit erfolgte ein weiterer wichtiger Schritt, um moderne und technisch zeitgemäße Berufe zu entwickeln", MMst. Roman Keglovits-Ackerer BA, Bundesinnungsmeister-Stv. Fahrzeugtechnik.
- Neue Kraftfahrzeugtechniker-Meisterprüfungsordnung, gültig ab 1.5.2021
- Neue Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker-Meisterprüfungsordnung, gültig ab 1.5.2021