Fahrzeugtechnik, Bundesinnung
Abgasklassenkennzeichnung bei Erdgas- und Flüssiggas-Fahrzeuge
Infos zur Rechtslage
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Im Sinne einer richtlinienkonformen Interpretation müssten Flüssiggas-Fahrzeuge ebenso wie Erdgas-Fahrzeuge die jeweils beste EURO-Plakette mit der Stanzung "A" erhalten.
In den maßgeblichen europäischen Rechtsakten werden Erdgas- und Flüssiggas-Fahrzeuge im Wesentlichen gleich behandelt.
Das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) hat in den Ausnahmebestimmungen die europarechtlichen Vorgaben offenbar lückenhaft umgesetzt, da es lediglich eine Regelung für Erdgas, nicht aber für Flüssiggas gibt.
Eine Klarstellung durch das zuständige Ministerium bleibt noch abzuwarten.
Stand: 19.12.2018