Dienstleistung
Dienstleistung "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinger"
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Die Gewerbeordnung ordnet das Gewerbe der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger unter die Handwerke ein. Der Zugang zum Handwerk ist durch die Zugangsvoraussetzungs-Verordnung BGBl. Teil II Nr. 39/2003 (download) geregelt.
Die neue Meisterprüfungsordnung (download) für das Handwerk der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wurde mit 01.06.2012 erlassen. Die Meisterprüfung teilt sich in 5 Module:
- Modul 1: fachlich praktischer Teil
- Modul 2: fachlich mündlicher Teil
- Modul 3: fünfstündiger fachlich-theoretischer schriftlicher Teil
- Modul 4: Ausbilderprüfung (die erfolgreich abgelegt Unternehmerprüfung ersetzt die Ausbilderprüfung)
- Modul 5: Unternehmerprüfung
Berufsbild:
Die Betätigungsfelder des Handwerks der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung stellen sich ohne Anspruch auf Vollständigkeit wie folgt dar:
- Büroreinigung (tägliche Unterhaltsreinigung
- Baureinigung
- Grundreinigung
- Krankenhaus- und Pflegeheimreinigung
- Industrie- und Gewerbebetriebsreinigung
- Sanitärreinigung
- Großküchenreinigung
- Reinraumreinigung
- Denkmalreinigung
- Glasreinigung
- Fassadenreinigung
- Sauna- und Schwimmbadreinigung
- Lüftungsreinigung
- Solar- und Photovoltaikanlagenreinigung
Im Nebenrecht (bis zu 30 % des Jahresumsatzes bei freien Gewerben) können noch zusätzliche Tätigkeiten, wie Hausbetreuung inklusive Grünflächenbetreuung und Schneeräumung angeboten werden.
Lehrberuf: Die Ausbildungsvorschriften für den Lehrberuf Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger wurden durch BGBl. Nr. 525/1989 festgelegt. Die Lehrzeit beträgt 2 1/2 Jahre. Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung. Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände "Prüfarbeit" und "Fachgespräch". Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Wirtschaftsrechnen, Fachkunde, Entsorgung und Umweltschutz. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der Prüfling die Erreichung des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule nachgewiesen hat.
Freies Reinigungsgewerbe (kein Befähigungsnachweis erforderlich):
Stand: 11.07.2024