Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Überprüfung, Wartung und Instandsetzung von bestehenden Blitzschutzanlagen

Information

Lesedauer: 1 Minute

Folgende Normen können bei der Überprüfung der äußeren Blitzschutzmaßnahmen je nach Errichter- Protokoll zur Anwendung kommen:

  1. ÖVE-E49/1988 für Anlagen errichtet bis 13.06.2002
    (Übergangsfrist bis Juli 2007)
  2. ÖVE/ÖNORM E 8049-1 mit der Blitzschutzklasse 1-3, ab 13.06.2002 bis 2010
    (Übergangsfrist bis Juli 2015)
  3. ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 mit der Blitzschutzklasse 1-3, für Anlagen ab 12.07.2010

Allgemeine Hinweise:

Die Überprüfung muss nach der jeweils zum Errichtungszeitpunkt gültigen Norm durchgeführt werden.

Die Überprüfungen von Blitzschutzsystemen sind von gut ausgebildeten Technikern, die mit dem letzten Stand der Technik vertraut sind, durchzuführen.

Die Prüfung muss umfassen:

  1. Die Kontrolle technischer Unterlagen; Plan und Protokoll, ggfs. Trennungsabstandsberechnungen der Errichter- Firma sind vom Betreiber des zu prüfenden Objektes vorzulegen.
  2. Die Besichtigung daraufhin
    ... ob eine Übereinstimmung des äußeren Blitzschutzsystems mit den technischen Unterlagen gegeben ist,
    ... ob das äußere Blitzschutzsystem der im Protokoll festgeschriebenen Norm entspricht oder ob es Normenabweichungen gibt,
    ... dass sich das Blitzschutzsystem in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, z.B. keine losen Verbindungen, keine Unterbrechungen der Leitung,
    ... ob alle Dachaufbauten, Kamine, Gaupen, Verblechungen, Entlüftungen, Dachflächenfenster, Antennen, Schneerechen angeschlossen oder eingebunden sind,
    ... ob eine Schwächung durch Korrosion vorliegt, besonders an Übergangsstellen zur Erde,
    ... ob die Erdungsanschlüsse intakt sind,
    ... ob die Leitungen und Bauteile ordnungsgemäß befestigt sind,
    ... ob die Abstände der Fang- und Ableitungen normgerecht verlegt wurden. 
  3. Die Prüfung durch Messungen:
    Durchgangsmessungen aller Verbindungen und Anschlüsse von Fang- Ableitereinrichtungen und Erdungsanlage
  4. Kontrolle ob korrektes Material eingesetzt ist.
  5. Innerer Blitzschutz:
    1. SPD (Überspannungsschutz) - richtiger Typ, normgerechter Einbau
    2. Verbindungen zu Potentialausgleich kontrollieren(Querschnitt bzw. auch messen)
  6. Sichtprüfung des Anschlusses an der Hauptpotentialausgleichsschiene
  7. Erstellen von Bestandsunterlagen (Plan und Protokoll) samt ggfs. notwendigem Reparaturangebot

Überprüfung, Wartung und Instandsetzung bei fehlenden Bestandsunterlagen

Sehr oft hat der Betreiber der Anlage keine Bestandsunterlagen mehr. Um späteren Diskussionen und Missverständnissen vorzubeugen, ist mit dem Betreiber vor Beginn der Überprüfung festzulegen, nach welchen Vorschriften die Anlage zu überprüfen ist. Auf fehlende Unterlagen ist im Protokoll hinzuweisen.

Hier ein paar Beispieltexte:

"Die notwendigen Unterlagen und technischen Zeichnungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 62305-3, E.7 Wartung und Prüfung von Blitzzschutzsystemen (ÖVE E49/1988 §23. Planerstellung für den Eigentümer, ÖVE/ÖNORM E0849 10.Instandhaltung und Prüfung von Blitzschutzsystemen) fehlen."

"Die Erdungsanlage wurde bauseits errichtet. Die Ausführung wie z.B. die Verlegung, Maschenweite und Ausführung der Verbindungen gemäß ÖVE/ ÖNORM E8014 können nicht beurteilt werden."

"Es wird darauf hingewiesen, dass alle Annahmen zu fehlende Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Parameter sowie Ergebnisse keine Rechtsverbindlichkeit für den Ersteller des Protokolls darstellen."

↓ Download: Muster Blitzschutzsystem-Prüfbefund auf Basis-Vorlage des OVE (.pdf)


Stand: 25.06.2024