Grafische Darstellung eines Hauses mit einer Blitzschutzanlage
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Blitzschutz und Erdung

Erdungsanlage − Verlegung von Fundamenterdungen

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Erdungsanlagen kommt nicht nur für die Ableitung von Blitzströmen, sondern auch als unverzichtbarer Bestandteil der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme in elektrischen Anlagen eine zentrale Aufgabe zu. Bei neu errichteten Gebäuden, in denen elektrische Anlagen errichtet werden sollen, ist, wenn sie mit geeigneten erdfühligen Fundamenten versehen sind, ein Fundamenterder gemäß OVE E 8014: 2019-01-01 zu verlegen. Der Fundamenterder ist eine wirtschaftliche und dauerhafte Form der Ausführung einer Erdungsanlage für alle Neubauten sowie Zu- und Umbauten mit neuen Fundamenten und bildet zugleich die beste Grundlage für den erforderlichen
Hauptpotenzialausgleich.

Normative Verweisungen: 

  • OVE E 8014: 2019 Fundamenterder u. ergänzende Maßnahmen mit Erdung u. POT-Ausgleich f. Einrichtungen d. Informationstechnik
  • OVE E 8101 Elektrische Niederspannungsanlagen
  • ÖVE/ÖNORM EN 50173-1, Informationstechnik-Anwendungsneutrale Kommunikationskabelanlagen-Teil 1:Allgemeine Anforderungen
  • ÖVE/ÖNORM EN 50174 Reihe, Informationstechnik-Installation von Kommunikationskabelanlagen
  • OVE EN 50310, Telekommunikationstechnische Potentialausgleichsanlagen f. Gebäude und andere Strukturen
  • ÖVE/ÖNORM EN 50522, Erdung von Starkstromanlagen mit Nennwechselspannungen über 1 kV
  • ÖVE/ÖNORM EN 60728-11, Kabelnetze für Fernsehsignale, Tonsignale und interaktive Dienste-Teil 11:Sicherheitsanforderungen
  • ÖVE/ÖNORM EN 61557-4, Elektrische Sicherheit in niederspannungsnetzen bis AC 1000 V und DC 1500 V-Geräte zum Prüfen, Messen oder Überwachen von Schutzmaßnahmen-Teil 4:Widerstand von Erdungsleitern, Schutzleitern u. Potentialausgleichsleitern
  • ÖVE/ÖNORM EN 62305-3 Reihe, Blitzschutz
  • ÖVE/ÖNORM EN 62561 Reihe, Blitzschutzbauteile

Betroffene und anzuwendende Normen (Stand 2020):

  • ÖNORM H 2203 Leistungen der Elektroinstallationstechnik, der Erdungs- und Blitzschutzanlagen, sicherheitstechnischer Anlagen sowie Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik (ersetzt die ÖNORMEN B 5431 bis B 5436)
  • ÖVE/ÖNORM E 8065 Errichtung elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
  • OIB Richtlinie 4 Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
  • ÖVE/ÖNORM E 8050 Bildzeichen für die Darstellung von Erdung- und Blitzschutzanlagen in Planunterlagen

Stand: 25.06.2024