Person mit kurzen dunklen Haaren, Brille, Bart und Jeanshemd reicht freudig einer anderen Person in Unschärfe die Hand eine weitere Person sitzt am Tisch  mit einem Laptop, im Hintergrund zeigt sich ein Büroraum mit Regalen
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Berufsfotografie, Bundesinnung

Landes-/Bundespreis der Berufsfotografie 2025 Österreichs

Teilnahmerichtlinien und Kategorien

Lesedauer: 3 Minuten

16.01.2025

Aus ALLEN eingereichten Bildern wählt eine Jury aus erfahrenen ausländischen FotografInnen in einem Onlinevoting die besten Bilder nach Punkten. Die Top 10 Bilder jeder Kategorie sind die Nominierten beim Bundeswettbewerb. Aus diesen nominierten Bildern werden bei einem weiteren Jurierungsvorgang Gold, Silber und Bronze für den Bundeswettbewerb ermittelt. Dazu reichen die Nominierten ihre Bilder auch als Print nach - die Jurierung erfolgt auch hier mit JurorInnen aus dem Ausland.


Die besten Bilder jedes Landes werden auf Landesebene, wenn von der jeweiligen Landesinnung gewünscht, bei einer eigenen Siegerehrung gefeiert.

Teilnahmeberechtigt sind

  • Berufsfotograf/innen, mit aufrechter Gewerbeberechtigung zum Zeitpunkt der Einreichung
  • Personen mit einem aufrechten Dienstverhältnis in einem gewerblichen Fotografenbetrieb. Dabei müssen eigene Bilder eingereicht werden. Der Zeitpunkt der Aufnahme muss im Rahmen des aufrechten Dienstverhältnisses liegen.
  • Ist ein/e Teilnehmer/in Mitglied in einem oder mehreren weiteren Bundesländern, so muss er/sie entscheiden, in welchem Bundesland er/sie teilnimmt. Eine Teilnahme in mehreren Bundesländern ist nicht zulässig!

Der Landespreis bzw. Bundespreis der Berufsfotografen gliedert sich in 9 Kategorien

Details: Die neun Kategorien (PDF)


Pro Kategorie dürfen ein bis max. drei Einzelbilder in Farbe oder SW eingereicht werden (keine Serien)!

Seriensplitting: Stilistisch ähnliche Bilder müssen in einer Kategorie eingereicht werden und dürfen nicht aufgeteilt werden. Weitere Details gibt es im Video!

Es dürfen nur Auftragsarbeiten oder eigenständige freie Arbeiten eingereicht werden (keine Bilder von Workshops, Seminaren, Fotofestivals).

Die Bilder dürfen noch nicht bei einem Landes- oder Bundespreis eingereicht worden sein.

Bilder, die AI-Elemente und/oder CGI-Elemente enthalten, sind nicht mehr erlaubt!

Bildgröße: 4500 pixel auf der langen Seite Pixel
Auflösung: 300 dpi
Farbraum: sRGB
Dateiformat: JPEG Dateigröße: ≤ 5 MB

Die Top 10 Bilder werden direkt bei den FotografInnen angefordert und müssen von diesen in gedruckter Form bis spätestens Ende April 2025 bei der Bundesinnung Berufsfotografie einlangen. Das genaue Datum und die genauen Spezifikationen der Bilder werden den FotografInnen zeitgereicht bekannt gegeben.

Dateibenennung: Der Dateiname muss neutral gehalten sein, sodass eine anonyme Jurierung möglich ist. Die Bilder dürfen keine Signaturen enthalten, Bilder mit Signaturen werden disqualifiziert. Nur für die Jurierung werden auch die Metadaten entfernt.

Wenn ich beim Landes- / Bundespreis teilnehme, verpflichte ich mich folgende Punkte einzuhalten bzw. bin damit einverstanden:

  1. Alle zum Landes-/Bundespreis eingereichten Bilder können vom Teamkapitän auch für den WPC ausgewählt und zur Teilnahme eingereicht werden.
  2. Wird ein Bild einer Kategorie als eines der 10 Top-Bilder ausgewählt, so reicht der/die Fotograf/in dieses Bild als kaschierten Print für die finale physische Jurierung nach - sollte der Print nicht zeitgerecht zur Vor-Ort-Jurierung eintreffen, wird das Bild für die Jurierung des Bundespreises disqualifiziert.
  3. Der Landesinnung und der Bundesinnung wird das Recht eingeräumt, die eingesendeten Fotos für PR-Zwecke auf deren Homepages, in der Fachzeitung und sonstigen Medien wie Social Media oder Newsletter, in Videoeinspielungen (bei den Preisverleihungen) und Ausstellungen in Zusammenhang mit dem Landespreis oder dem Bundespreis zu veröffentlichen (nur mit Metadaten und Fotocredit).
  4. Mit der Teilnahme (Einsendung der Bilder) erklären die Wettbewerbsteilnehmer/innen, über sämtliche notwendigen Rechte bzw. Genehmigungen an den eingereichten Bildern zu verfügen. Insbesondere verpflichten sich die Teilnehmer/innen des Wettbewerbs, dass der Bildnisschutz (§ 78 UrhG) aufgenommener Personen im Hinblick darauf, dass die Abbildungen dieser Personen für o.a. Veröffentlichungen verwendet werden und diesbezüglich die Bundesinnung und die Landesinnung schad- und klaglos gehalten werden. Die Verwendung eines einfachen Model-Release-Vertrages (siehe Anlage zu diesen Richtlinien) wird angeraten.
  5. Das Organisationsteam kann, nach Bekanntgabe der Top 10, die Raw-Dateien anfordern.
  6. Bei Regelwidrigkeit kann es zu einer Wettbewerbssperre führen!
  7. Mit der Registrierung auf der Jurierungsplattform http://fotowettbewerb.berufsfotograf.at und dem Upload der Fotos stimmen die Wettbewerbsteilnehmer/innen zu, dass ihre personenbezogenen Daten für die Abwicklung der Jurierung und des Wettbewerbes gespeichert werden. Eine Verwendung für andere Zwecke erfolgt nicht. Die eingereichten Fotos der nicht ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer/innen werden nach den Preisverleihungen gelöscht.
  8. Als technischen Dienstleister für die gegenständliche Einreichplattform bedient sich die Bundesinnung dem Unternehmen Werbeagentur Gössler & Sailer OG. Diese verarbeitet die bereitgestellten personenbezogenen Daten und Fotos ausschließlich im Zusammenhang mit dem Wettbewerb im Auftrag der Landes- bzw. Bundesinnung. Jegliche andere Verwendung außerhalb der Einreichplattform und der damit notwendigen Verarbeitungen zur Umsetzung ist der Werbeagentur Gössler & Sailer OG untersagt.

Anmeldung

 Anmeldung bis 14. März bei der zuständigen Landesinnung und Upload der Bilder bis 1. April.

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