
Zwischenfinanzierung bei „Sauber Heizen für Alle“ für Konsument:innen
Förderzusage gilt auch als Förderungssicherstellung
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Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt auch im Jahr 2024 einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssysteme.
Auch im Jahr 2025 unterstützt das Klimaschutzministerium (BMK) einkommensschwache Haushalte bei der Umstellung von fossil betriebenen Raumheizungen auf nachhaltige klimafreundliche Heizungssystem. Durch die soziale Zusatzförderung können einkommensschwache Haushalte bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten abdecken. Die Förderungsaktion stellt somit einen wichtigen Baustein für eine sozial gerechte Transformation zu einer klimafreundlichen Gesellschaft dar. Die Förderung „Sauber Heizen für Alle“ wird vom Bund finanziert und gemeinsam mit den Bundesländern umgesetzt. Mit Stand 24.03.2025 stehen noch 190 Mio. Euro an Förderungsmitteln zur Verfügung.
Dem Vernehmen nach hatten einkommensschwache Haushalte, die im Rahmen des Förderprogramms „Sauber Heizen für Alle“ ihre Heizanlage modernisieren wollten, oft Schwierigkeiten, einen Zwischenkredit für die Sanierung zu erhalten. Da die Förderungen erst nach Projektumsetzung ausgezahlt werden, ist eine Zwischenfinanzierung zumeist erforderlich. Die Bundesinnung und das Zukunftsforum SHL setzte sich erfolgreich für eine Lösung ein: Seitens des Ministeriums wurde zugesagt, dass Förderzusagen nun als ausreichende Sicherheit für die Zwischenfinanzierung durch Banken gelten.
Fälle, in denen einkommensschwache Haushalte trotz Förderzusage für „Sauber Heizen für Alle“ keinen Kredit erhalten, können an das Zukunftsforum SHL gemeldet werden (Lucas Miller, l.miller@eup.at), das Hilfestellung bietet. Weitere Informationen zur Heizungsmodernisierung.