Einlagensicherungssystem
Übersicht der österreichischen Sicherungseinrichtungen
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Einlagensicherungseinrichtungen dienen dem Schutz von Guthaben auf Konten und Sparbüchern. Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das Kundeneinlagen entgegennehmen möchte, muss einer Einlagensicherungseinrichtung angehören.
Die österreichische Einlagensicherung ist in einem eigenen Bundesgesetz, dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (ESAEG), geregelt, welches seit dem 15. August 2015 gilt. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen folgen dem Grundsatz, dass die finanziellen Folgen eines Sicherungsfalles von den Kreditinstituten selbst und nicht von den Steuerzahlerinnen und -zahlern zu tragen sind. Die Finanzierung etwaiger Sicherungszahlungen erfolgt aus einem Einlagensicherungsfonds, der jährlich – bis zum Jahr 2024 – durch die österreichischen Kreditinstitute dotiert wird.
In Österreich bestehen folgende Sicherungseinrichtungen:
Stand: 22.02.2022