CMDI: Legislativvorschläge der Kommission zu Bankenabwicklung und Einlagensicherung
Gemeinsame Position aller Bereiche der österreichischen Kreditinstitute
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In der Vorwoche hat die Europäische Kommission ein umfangreiches Paket von Legislativvorschlägen mit grundlegenden Änderungen von Bankenabwicklung und Einlagensicherung vorgelegt (CMDI). Während die Zielsetzung, Förderung des Einlegerschutzes und Erhalt des so wichtigen Kundenvertrauens, klarerweise auch von der österreichischen Kreditwirtschaft unterstützt wird, ist der von der EU Kommission vorgeschlagene Weg unseres Erachtens verfehlt.
Durch die Vorschläge der Europäischen Kommission würden unter anderem bewährte Instrumente, wie die Einlagensicherung und die Abgrenzung zwischen Abwicklung und Einlagensicherung, ernsthaft gefährdet.
Gemeinsame Position aller Bereiche der österreichischen Kreditinstitute unter Einbeziehung der Einlagensicherungen:
- Keine Abschaffung der Superpriority (Abschaffung des 1. Ranges gedeckter Einlagen bzw. Einlagensicherungseinrichtungen)
- Keine Bevorzugung der Abwicklung gegenüber der Insolvenz in der vorgeschlagenen Form iVm Erweiterung des Anwendungsbereichs Public Interest Assessment (PIA). Dh Ablehnung der Ausdehnung des Abwicklungsregimes in der vorliegenden Form auf kleinere und mittlere Banken.
- Keine Ausweitung der Verwendung von Einlagensicherungsmitteln im Rahmen einer Abwicklung (Wegfall der Höchstgrenze von 50 % der Zielausstattung)
- Adäquate Behandlung von IPS
- Erhöhung der SRB-Transparenz
- Ablehnung der vorgesehenen Ausweitung des Kreises geschützter Einleger:innen auch aus Gründen der Finanzmarktstabilität
Stand: 26.04.2023