
Vietnam: Export und Import
Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll
Lesedauer: 11 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Export und Import: So geht's
In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.
Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.
Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.
Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!
Importbestimmungen
Vietnams Außenhandel ist durch Importzölle, Importkontrollen und durch die Lizenzierung von Importeuren und Exporteuren geprägt. Das Ministry of Industry and Trade (MOIT) ist die verantwortliche Behörde für Import- und Exportaktivitäten.
Für die Einfuhr und den Verkauf von Produkten in Vietnam muss grundsätzlich den anwendbaren lokalen Standards, insbesondere TCVN bzw. QCVN, entsprochen werden. Vietnam ist bestrebt, seine Standards an internationale und regionale Normen (z.B. EN Normen) anzugleichen, um den Handel erleichtern und Mindestqualitäten sicherzustellen. Das Vorhandensein internationaler Standards kann den Einfuhrprozess erleichtern, wiewohl die Einhaltung der nationalen Normen weiterhin verpflichtend ist. Produkte müssen u.U. Tests und Zertifizierungen unterzogen werden, um die Einhaltung der nationalen Vorschriften sicherzustellen. Die zur Anwendung kommenden Vorschriften für Import, technische Normen und Standards sowie Produktregistrierung sind sehr unterschiedlich und unterliegen häufigen Änderungen. Gerne hilft Ihnen hier das AußenwirtschaftsCenter Ho Chi Minh City mit fachlicher Beratung weiter.
Die Einfuhr gewisser Produkte bedarf einer gesonderten Zulassung durch die zuständige Behörde. Dazu zählen z.B. Kosmetika, Ölessenzen und Parfums, Arzneimittel und medizinische Geräte und Bedarfsgüter, Nahrungsergänzungsmittel, verarbeitete Lebensmittel aus Obst, Gemüse und Körnern, Wein und Zigaretten, Milchprodukte, Eier, Honig und andere Tierprodukte.
Schweinefleisch und Milch von gelisteten Betrieben aus Österreich können im Rahmen von bilateral vereinbarten Veterinärprotokollen zu erleichterten Bedingungen nach Vietnam ausgeführt werden. Dabei ist auf die Verwendung der mit Vietnam abgestimmten Veterinärzertifikate zu achten. Für nicht gelistete Betriebe ist eine Einmeldung durch Vorabnotierung nach dem EU-Vietnam Handelsabkommen möglich.
Für den Export oder Import gewisser Güter ist eine spezielle Ausfuhr- bzw. Einfuhrgenehmigung notwendig. Dies betrifft Waren, die der Exportkontrolle oder definierten Quoten unterliegen, bzw. Chemikalien und Explosivstoffe.
Für ausländische Investoren ergibt sich die Berechtigung zum Import nach Vietnam aus der Investitionsgenehmigung in Verbindung mit der Unternehmenslizenz. Mit dem Erhalt einer Importberechtigung ist aber nicht automatisch ein Vertriebsrecht in Vietnam inkludiert. Der Verkauf an vietnamesische Kunden (Großhandel sowie Verkauf an Endkunden) bedarf somit einer zusätzlichen Vertriebslizenz. Besteht keine Vertriebslizenz, müssen importierte Güter an lokale vietnamesische Vertriebspartner, die über entsprechende Lizenzen verfügen, verkauft werden, um anschließend zum Endverbraucher zu gelangen. Zwar bestehen durch Vietnams WTO-Verpflichtungen einige Ausnahmen, für den B2C-Vertrieb ist aber jedenfalls eine eigene Vertriebslizenz notwendig.
Aktuelle Export- und Importzahlen finden Sie am WKÖ-Exportradar. Sie suchen bestimmte Daten? Wir bieten auchZollbestimmungen
Beim Import von Waren nach Vietnam werden grundsätzlich Importzölle (auf Basis CFR bzw. CIF-Preis) und Mehrwertsteuer (0 %, 5 % oder 10 %) erhoben. Der Einfuhrzoll wird berechnet, indem der zollpflichtige Wert der Waren mit dem geltenden Einfuhrzollsatz multipliziert wird. Der zollpflichtige Wert importierter Waren basiert in der Regel auf dem Transaktionswert (d. h. dem für die importierten Waren gezahlten oder zu zahlenden Preis, gegebenenfalls bereinigt um bestimmte zollpflichtige oder nicht zollpflichtige Elemente). Durch die zahlreichen Freihandelsabkommen, die Vietnam abgeschlossen hat, bestehen im Einzelfall vielfältige Zollbefreiungen bzw. -erleichterungen.
Für die Zollklassifikation für Waren verwendet Vietnam die ASEAN Harmonized Tariff Nomenclature (AHTN). Diese entspricht bis zur sechsten Stelle dem Harmonized Commodity Description and Coding System („Harmonized System“ oder „HS“) der World Customs Organization (WCO), in den weiteren Stellen kann es jedoch Abweichungen geben. Beide Systeme werden alle fünf Jahre revidiert, um technologischen, technischen und kommerziellen Änderungen gerecht zu werden. Am 1.1.2022 ist insofern das HS 2022 als Ersatz des HS 2017 in Kraft getreten, die AHTN wurde ebenfalls erneuert. Die Unterzeichnerstaaten der WCO können dabei das Datum des Inkrafttretens des erneuerten Nomenklatur im laufenden Jahr frei wählen. Vietnam hat die aktuelle Nomenklatur mit den AHTN 2022 per 30.12.2022 in Kraft gesetzt.
Für die Zollabwicklung ist das vietnamesische Zollamt (Vietnam Customs Department, VCP) verantwortlich. Es entscheidet über die Zollklassifikation von Waren, wobei es die Zuteilung des betreffenden Codes erst bei der Einfuhr vornimmt. Da die AHTN in den Detailpositionen weniger genau ist als die in Europa gebräuchliche HS/KN Nomenklatur, kann es für den Exporteur beim Erstimport somit zu Unsicherheiten hinsichtlich der in Vietnam anwendbaren 8-stelligen Zolltarifnummer kommen.
Die zur Anwendung kommenden Zollsätze sind produktabhängig: Konsumgüter und speziell Luxuswaren weisen tendenziell höhere Importzollsätze auf als Maschinen, Rohmaterial oder Ausrüstung für die Produktion.
Es gibt einige Güter, die von der Zollpflicht ausgenommen sind. Dies sind zum Beispiel Transitwaren und Güter, die vom Ausland direkt in zollfreie Wirtschaftsförderungszonen eingeführt und dort weiterverarbeitet und re-exportiert werden oder auch in der Zollfreizone verbleiben; fallweise Rohmaterialien und Komponenten, die nicht vor Ort hergestellt werden können; oder auch Maschinen und Ausrüstung, die als Anlagevermögen eines Unternehmens dienen, das entsprechende Incentives genießt.
Seit 1.5.2022 kann das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr von Waren für Ausstellungen, Messen, Kongresse oder ähnliche Veranstaltungen in Vietnam verwendet werden (siehe Länderblatt Vietnam). Die völkerrechtlichen Grundlagen definieren diese Veranstaltungen grundsätzlich als Leistungsschauen des Handels, der Industrie, der Landwirtschaft oder des Handwerks. Prinzipiell ausgenommen sind jedoch Veranstaltungen und Ausstellungen privater Natur, die in Verkaufsstellen oder Geschäftsräumen zum Verkauf ausländischer Waren durchgeführt werden. Die Istanbul-Konvention legt darüber hinaus auch fest, dass Waren, die unter diesem Verwendungszweck vorübergehend eingeführt werden, nicht verliehen, vermietet oder sonst gegen Entgelt verwendet werden dürfen. Weiters besteht das Verbot, die Waren vom Veranstaltungsgelände zu anderen Zwecken zu entfernen.
Beim Export einiger Waren, insbesondere bei Bodenschätzen, Forstressourcen und Altmetall, werden Exportzölle erhoben, die zwischen 0 und 45 % des FOB-Preises betragen. Exportzölle müssen binnen 30 Tagen ab Registrierung der Zollerklärung bezahlt werden, Importzölle jedenfalls vor Erhalt der Waren.
Handelsabkommen
Durch den ASEAN-Beitritt Vietnams konnten sowohl die Import- als auch die Exportzölle gesenkt werden. Die ASEAN Free Trade Area (AFTA) ist zwar keine komplette Freihandelszone, aber sie sieht für viele Waren Zollsätze von 0 bis 5 % vor. Die ASEAN hat außerdem Freihandelsabkommen mit Wirkung für ihre Mitglieder abgeschlossen, etwa mit China, Hongkong, Japan, Südkorea, Indien und Australien/Neuseeland.
Vietnam unterhält darüber hinaus bilaterale Freihandelsabkommen mit Japan, Südkorea, Großbritannien, Israel, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Chile und ein multilaterales Abkommen mit der Eurasischen Union.
Seit 1. August 2020 ist das Handelsabkommen der EU mit Vietnam (EVFTA) in Kraft. Es handelt sich um das umfassendste Handelsabkommen, das die EU jemals mit einem Schwellenland abgeschlossen hat, und beinhaltet neben der Liberalisierung des Handels mit Waren und Dienstleistungen auch Regelungen zum Abbau von nicht-tarifären Handelshemmnissen, zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen (SPS), zum Schutz geistigen Eigentums (IPR) inklusive geographischer Herkunftsbezeichnungen (GI), zum Beschaffungswesen, zum Wettbewerb und zur nachhaltigen Entwicklung. Von besonderer Bedeutung für Exporteure ist die Einhaltung der Formerfordernisse und Kenntnis der Ursprungsregeln, um vom Freihandelsabkommen partizipieren zu können. Voraussetzung für die Gewährung der Zollpräferenzbehandlung gemäß EVFTA durch Vietnam ist eine im Wege der Selbstzertifizierung durch den in einer elektronischen Datenbank registrierten Ausführer ausgefertigte Erklärung zum Ursprung.
Das transpazifische Partnerschaftsabkommen (CPTPP) umfasst Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam und bringt regionalen Zollabbau (für bis zu 98 % aller Waren) innerhalb einer Übergangszeit von 10 Jahren sowie die Beseitigung nicht-tarifärer Handelshemmnisse. Vietnam erwartet sich daraus erleichterten Marktzutritt für einige seiner klassischen Exportprodukte wie Textilien, Schuhe, Möbel und Meeresfrüchte.
Die „Regional Comprehensive Economic Partnership“ (RCEP) ist eine losere, regionale Wirtschaftspartnerschaft der 10 ASEAN-Staaten mit China, Japan, Südkorea, Indien, Australien und Neuseeland. Dank eines einheitlichen Regelwerks, z.B. für den Warenursprung, wird RCEP die Etablierung von grenzüberschreitenden Wertschöpfungsketten im asiatisch-pazifischen Raum fördern, wovon Vietnam besonders profitieren wird.
Sonstige Einfuhrabgaben
Für bestimmte Importwaren (u.a. Kfz, Treibstoffe, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Spielkarten) kommen fallweise besondere Verbrauchssteuern hinzu, für umweltschädliche Produkte (z.B. Mineralöle) außerdem eine spezielle Umweltsteuer.
Devisenvorschriften, Zolldeklaration bei Einreise
Derzeit dürfen maximal 5.000 USD bzw. der entsprechende Gegenwert in anderen Fremdwährungen sowie 15.000.000 VND ohne gesonderte Deklarierung ein- bzw. ausgeführt werden. Alle darüberhinausgehenden Beträge sind zwingend bei der Einreise zu deklarieren. Für die Ausfuhr höherer Beträge muss u.a. vorab eine Genehmigung der zuständigen Bank eingeholt werden.
Bei Einreise dürfen folgende Gegenstände zollfrei im mitgeführten Gepäck eingeführt werden:
- 1,5 l Alkohol mit mindestens 20 vol. %; 2 l Alkohol unter 20 vol. %; 3 l andere alkoholische Getränke (ausgenommen Wein) und Soft Drinks
- Wahlweise 200 Zigaretten, 20 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
- Persönliche Gebrauchsgegenstände in einer dem Reisezweck angemessenen Menge und Art
- Andere Gegenstände, die einen Wert von 10.000.000 VND nicht übersteigen, sofern die Einfuhr nicht verboten, vorübergehend ausgesetzt oder beschränkt ist
Muster
Die Einfuhr von Mustern ohne Handelswert ist im Regelfall zollfrei. Dies betrifft auch Muster, die für Produktionszwecke an den Lieferanten in Vietnam geschickt werden. Die Handelsrechnung muss dazu den Vermerk „no commercial value“ bzw. den Titel „Non-commercial invoice“ aufweisen, und es ist ein Hinweis oder die Zustimmung des Lieferanten zum Musterversand nötig. Für die Sendung von Probewaren oder Mustern an potentielle Abnehmer in Vietnam gibt es keine speziellen Regelungen, es gelten die allgemeinen Importregeln.
E-Commerce
Privatpersonen können Waren von ausländischen e-Commerce Plattformen ordern und zustellen lassen, sofern diese einen Vertrag mit einem Logistikdienstleister in Vietnam haben. In der Regel handelt es sich dabei um einen Express-Lieferdienst. Dieser übernimmt in der Praxis die Zollabfertigung im Namen des Endkonsumenten.
Das vietnamesische Finanzministerium erarbeitet derzeit einen Verordnungsentwurf betreffend die zolltechnische Behandlung von grenzüberschreitenden e-Commerce Aktivitäten. Geplant sind in diesem Zusammenhang die Einführung einer elektronischen Zolldatenverarbeitung, die Befreiung von der technischen Inspektion und die Zulassung von e-Commerce Providern zur Zollerklärung.
E-Commerce Plattformen, die in Vietnam operieren, gelten neuerdings auch als Handelsaktivität und erfordern somit eine Vertriebslizenz. Ausländische Anbieter ohne ständige Niederlassung in Vietnam, die in Vietnam e-Commerce oder auf digitalen Plattformen basierende Geschäfte und andere Dienstleistungen erbringen, müssen sich seit 1.4.2025 entweder direkt um die Steuerregistrierung, Steuereinreichung und -zahlung in Vietnam kümmern oder ein anderes Unternehmen dazu ermächtigen. Diese Anforderung wird auf ausländische Anbieter mit Betriebsstätten in Vietnam ausgedehnt. Inländische und ausländische Organisationen, die E-Commerce Plattformen oder digitale Plattformen mit Zahlungsfunktionen und Organisationen mit anderen digitalen Wirtschaftstätigkeiten verwalten, müssen Steuern im Namen von Geschäftshaushalten/Privatpersonen, die auf solchen Plattformen handeln, einbehalten, erklären und abführen. In bestimmten Fällen müssen sich die privaten Haushalte/Privatpersonen jedoch selbst registrieren, ihre Steuern erklären und abführen. Es ist leider bisher nicht klar, welche E-Plattform-Verwaltungseinheiten unter die einzelnen Kategorien fallen. Weitere konkretisierende Durchführungsbestimmungen bleiben daher abzuwarten.
Paketversand
Der Versand per regulärer Post sollte nur ausnahmsweise in Erwägung gezogen werden. Päckchen sind bis zu 1 kg zugelassen, Pakete mit internationaler Paketkarte und Zollinhaltserklärung bis zu 10 kg. Paketsendungen per Luftpost benötigen oft einen Monat und länger. Der sicherste und schnellste Transport erfolgt durch private Kurier- bzw. Paketdienste.
Geschenksendungen bzw. private Sendungen im Wert von unter 1.000.000 VND können zoll- und mehrwertsteuerfrei eingeführt werden.
Vom postalischen Versand von Unternehmensbroschüren an (potentielle) Geschäftspartner in Vietnam ist tendenziell abzuraten, da für die Einfuhr von Druckwerken eine gebührenpflichtige Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Kultur, Sport und Tourismus benötigt wird, deren Beschaffung unverhältnismäßig aufwendig ist.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Für die Etikettierung von Waren, die in Vietnam in den Verkehr gebracht werden, sind insbesondere Dekret Nr. 43/2017/ND-CP und Dekret Nr. 11/2021/ND-CP einzuhalten. Seit 15.2.2022 sind für importierte Produkte gewisse Mindeststandards auch für Originaletiketten zu beachten (z.B. Produktname, Name und Adresse des Herstellers bzw. ausländischen Importeurs, Ursprungsbezeichnung – „Made in…“).
Bei Fragen zu produktspezifischen Verpackungs- und Etikettierungsvorschriften kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Ho Chi Minh City.
Vietnam ist Mitglied des Madrider Abkommens, das alle Angaben und Zeichen auf Waren untersagt, die hinsichtlich des Ursprungs einen irreführenden Eindruck erwecken können.
Begleitpapiere
Für den Import erforderlich sind:
- Handelsrechnung in dreifacher Ausfertigung, in englischer Sprache mit genauer Warenbezeichnung
- Frachtbrief (z.B. Konnossement) in dreifacher Ausfertigung
- Detaillierte Packliste
- Ursprungsnachweis bzw. Ursprungszeugnis in zweifacher Ausfertigung
- Andere Dokumente oder Zertifikate als Qualitätsnachweis bzw. für die Erfüllung der Quarantänebestimmungen (falls anwendbar)
Andere Importpapiere werden normalerweise vom Importeur oder dem Spediteur erstellt bzw. vorbereitet. Dazu zählen das Zollerklärungsformular und, falls notwendig, Importlizenz, Prüfberichte, etc.
Achtung: Die Bezeichnung "Vietnam" auf den Begleitpapieren ist nicht ausreichend. Es heißt richtig "Sozialistische Republik Vietnam" bzw. "Socialist Republic of Viet Nam".
Für die Inanspruchnahme der Zollpräferenzbehandlung gemäß dem EU-Vietnam Handelsabkommen (EVFTA) in Vietnam werden in der EU keine Ursprungszeugnisse (Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1) bzw. Ursprungserklärungen mehr ausgestellt, sondern die Abgabe der Erklärung zum Ursprung geht in die Eigenverantwortung des Exporteurs über. Der registrierte Exporteur trägt dabei die volle Haftung für die Richtigkeit der abgegebenen Erklärung und die Einhaltung der Ursprungsregeln (REX-System).
Restriktionen
Importverbote bestehen für rechtsgesteuerte Fahrzeuge, Waffen, Munition, Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Drogen, Giftstoffe und prinzipiell alle (nicht näher genannten) Güter, die von vietnamesischer Seite als „verdorben und rückschrittlich“ angesehen werden.
Nicht oder nur unter Beschränkungen eingeführt werden dürfen beispielsweise Zigarren, Erdöle, Flugzeuge, regelmäßige Publikationen, Datenträger und Gebrauchtwaren (inkl. Elektronik und Kfz).
Kommerzielle sowie nicht-kommerzielle Druckwerke, Tonbänder und Datenträger, die in Vietnam eingeführt werden, bedürfen einer Überprüfung und gebührenpflichtigen Einfuhrgenehmigung durch das Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus. Es gibt von dieser Regel nur wenige Ausnahmen, etwa für diplomatische Sendungen und typische Reiseliteratur im Reisegepäck.
Gebrauchte Maschinen werden beim Zoll vor Ort auf ihren Zustand überprüft, u.a. im Hinblick auf Herstellungsdatum, technischen Standard, Effizienz, Sicherheit, Energieverbrauch usf. Der Import von gebrauchten Maschinen ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn die Maschine mehr als 10 Jahre alt ist. In einigen Bereichen wie Maschinenbau, Holzproduktion und Papier- und Zellstoffproduktion kann die Altersgrenze auf 15 bis 20 Jahre erstreckt werden. Für Sondergenehmigungen ist das Ministerium für Digitale Transformation, Wissenschaft, Technologie und Kommunikation zuständig.
Die Ausfuhr von Waffen, Munition, Explosivstoffen, Antiquitäten, Drogen und bestimmten Chemikalien ist grundsätzlich verboten. Besondere Vorsicht ist bei der Ausfuhr von exotischen Tieren oder auch Tierhäuten (z.B.: Rochenleder, Schlangenleder, etc.) und Pflanzen geboten. Seit Jänner 2025 ist zudem der Handel mit nationalen Schätzen und Export von Relikten und Antiquitäten für ausländische Investitionsprojekte verboten.
Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Ho Chi Minh City hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.
Stand: 12.03.2025