Taiwan: Recht, Steuern, Investitionen
Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich
Lesedauer: 5 Minuten
Beratung in Rechtsfragen
Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Taipei die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.
Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Arbeitsrecht und Entsendung
Taiwans Rechtssystem verfügt über umfassende Arbeitnehmerschutzbestimmungen, vergleichbar mit jenen westlichen Staaten. Das zentrale Gesetz heißt Labor Standards Act. Es enthält zwingende Bestimmungen über Arbeitsverträge, Gehälter, Arbeitszeiten, Ruhezeiten und Urlaub, Schutzbestimmungen arbeitender Kinder und Frauen, Pensionsversicherung und Unfallversicherung. Kündigungsrecht, Urlaubsrecht und Lohnnebenkosten sind aber generell arbeitgeberfreundlicher als in Österreich.
Spezifische Informationen zur Mitarbeiterentsendung für Montagearbeiten finden Sie in unserem Fachprofil: Montagearbeiten in Taiwan, welches wir Ihnen gerne auf Anfrage per E-Mail übermitteln.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Grundsätzlich müssen Personen sowie Unternehmen auf ihr erzieltes Einkommen in dem Land Steuern zahlen, in dem sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben („Territorialprinzip”). Damit in Taiwan ansässige Österreicherinnen und Österreicher nicht gleichzeitig im Ausland und in Österreich (mit dem Welteinkommen) versteuert werden, wurde zwischen Österreich und Taiwan ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, das seit Jänner 2015 in Kraft ist. Das Abkommen gilt für natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen.
Das DBA führt insbesondere bei Erbringung von Dienstleistungen zum Wegfall der für Dienstleistungsexportunternehmen bislang so belastenden „Cross-Border Service Charge“ (einer Quellensteuer von 20 Prozent), was einen starken positiven Impuls für die österreichisch-taiwanesischen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen bedeutet.
Achtung! – Bedauerlicherweise gibt es in der praktischen Handhabe des DBA einige Fallstricke. Um zu verhindern, dass auf das vereinbarte Serviceentgelt Quellensteuern eingehoben werden, muss die Anwendbarkeit des DBA vorab bei den Behörden beantragt werden. Dies kann mitunter zeitintensiv sein und sollte auf jeden Fall bereits vor Unterzeichnung eines Servicevertrags geplant werden.
Außerdem werden grundsätzlich jene Einkünfte, bei denen Taiwan das Besteuerungsrecht erhält, von der österreichischen Steuer freigestellt (Freistellungsmethode). Einkünfte aus Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen in der Regel ausschließlich der Besteuerung des Ansässigkeitsstaates. In diesem Fall darf der Quellenstaat (Ursprung des Einkommens) allerdings eine Quellensteuer von maximal zehn Prozent erheben, sofern sie auf die im Ansässigkeitsstaat zu entrichtenden Steuern angerechnet wird (Anrechnungsmethode).
Das AußenwirtschaftsCenter Taipei steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Firmengründung und Investition
Taiwan macht es ausländischen Firmen leicht, ihre Unternehmungen auf die High-Tech-Insel zu bringen. Prinzipiell gibt es drei Rechtsformen, die den Großteil aller Geschäftsaktivitäten abdecken: Die Subsidiary, das Branch Office und das im Handlungsumfang stark eingeschränkte Representative Office. Manche Tätigkeiten sind stärker reglementiert und erfordern, ähnlich wie in Österreich, einer ganz bestimmten Rechtsform (beispielsweise der Finanzsektor).
Die Entscheidung, welches Konstrukt gewählt werden soll, hängt natürlich stark von Ihrem Geschäftsmodell und Ihrer Marketing-Strategie ab. Ausländische Unternehmen wählen in der Praxis überwiegend die Subsidiary in Form einer Limited Liability Company. Des Weiteren kann die sehr einfache und schnelle Gründung eines Representative Offices durchaus attraktiv sein.
Für einen bestimmten Teil ausländischer Investitionen gibt es auch attraktive Förderungen und Steuererleichterungen, Niedrigzinskredite sowie eine Reihe von Vorteilen, die nur an besonderen Standorten zugänglich sind (Wirtschaftsparks, Sonderwirtschaftszonen, Exportzonen).
Aufenthaltsgenehmigungen (Resident Visa) für Investorinnen und Investoren sowie leitendes Personal und deren Familienangehörigen werden problemlos erteilt. Für weitere ausländische Arbeitskräfte können Arbeitsgenehmigungen ausgestellt werden. Je nach Dauer des Aufenthaltes gibt es dabei unterschiedliche Regelungen zu beachten. Das AußenwirtschaftsCenter Taipei hilft Ihnen gerne dabei, die passenden Einreise- und Visabestimmungen anzuwenden.
Ein wichtiger Aspekt für eine Investition im Ausland ist auch die lokale 'Workforce': Taiwanesische Arbeitskräfte sind in der Regel gut ausgebildet und fleißig. Gemessen an der Arbeitsproduktivität und am relativ hohen Ausbildungsniveau ist die Gehaltssituation bei Büroangestellten im internationalen Vergleich sehr preiskompetitiv.
Investitionsschutz
Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen.
Vertretungsvergabe
Analog zu den österreichischen Gesetzen stehen auch in Taiwan grundsätzlich drei Möglichkeiten der Vertretungsvergabe zur Verfügung. Die Regelungen für deren Rechte und Pflichten weichen vom österreichischen Gesetz nur geringfügig ab. Trotzdem ist die Heranziehung eines taiwanesischen Anwalts ratsam. Da das Geschäftsleben in Taiwan stark von persönlichen Beziehungen geprägt ist, empfiehlt es sich aufgrund der Mentalitäts- sowie Sprachunterschiede, einen mit den Sitten und Gebräuchen des Landes vertrauten ortsansässigen Unternehmer mit der Vertretung zu betrauen.
Handelsreisende haben in der Regel nur die Position eines Vermittlers, d.h., sie können keine Geschäfte inhaltlich ausgestalten oder Zahlungen annehmen.
Handelsmakler wiederum bahnen den Verkauf von Waren an und weisen Abschlussmöglichkeiten nach. Der Handelsmakler ist nicht zum Tätigwerden verpflichtet. Er bleibt gegenüber dem Prinzipal völlig selbständig.
Der Handelsvertreter ist im Unterschied zum Handelsmakler aber zum Tätigwerden im Namen des Geschäftsherren verpflichtet. Auch ist er fix in den Vertriebsweg eingeplant.
In der Regel werden Handelsvertreter „flächendeckend“ eingesetzt, um eine Vielzahl regionaler Märkte zu betreuen („Vertriebsnetz“!). Jedem Handelsvertreter wird dabei ein Gebiet zugewiesen, das von ihm alleine und exklusiv zu betreuen ist. Die Verträge verbieten daher in der Regel Handelsvertretern, in anderen Gebieten tätig zu werden („Gebietsschutz“). Weiters verpflichtet der typische Handelsvertretervertrag die einzelnen Handelsvertreter, ihre Ware lediglich vom Prinzipalunternehmen zu beziehen. Der Bezug von Ware durch Vertreter anderer Gebiete wird regelmäßig vertraglich ausgeschlossen („Verbot von Parallelimporten“).
Ein spezielles Handelsvertreterrecht existiert in Taiwan bislang nicht. Im Rahmen der Vertretungsvergabe herrscht Vertragsfreiheit. Der Vertragsabschluss unterliegt keinen Formerfordernissen, ebenso ist keine behördliche Registrierung des Vertretungsverhältnisses erforderlich. Aus Beweisgründen sollte jedoch die Schriftform eingehalten werden. Vertretungsverträge sollten so klar und einfach wie möglich formuliert werden und insbesondere das anwendbare materielle und formelle Recht festlegen, wobei gerade das taiwanische materielle Recht für den Prinzipal sehr entgegenkommend ist.
Die Überprüfung der Durchsetzbarkeit eines Vertretungsvertrages durch eine lokale Anwaltskanzlei ist zu empfehlen. Neben lokalen Firmen können auch Niederlassungen ausländischer Firmen und Einzelpersonen als Vertreter tätig sein, auf die Auswahl der Person des Vertreters ist jedoch größte Sorgfalt zu verwenden, zumal sich in Taiwan gegründete Unternehmen leicht auflösen und Forderungseintreibungen sich oft langwierig und kostspielig gestalten können. Es empfiehlt sich also bei der Auswahl des lokalen Partners sowohl hinsichtlich dessen Bonität als auch der Frage der Dauer des Vertretungsverhältnisses und der Vergabe von Exklusivität strenge Maßstäbe anzulegen.
Das AußenwirtschaftsCenter Taipei unterstützt Sie individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können.
Ausführliche Fachinformationen für Ihre Marktbearbeitung in Taiwan erhalten Sie auf Anfrage beimStand: 07.09.2023