Stadtansicht von Bratislava mit Blick auf die Altstadt und Donau
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Slowakei: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 4 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Bratislava die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung 

Arbeitsrecht

Eine Übersicht von arbeitsrechtlichen Unterschieden zwischen der Slowakei und Österreich bietet unser im April 2021 abgehaltenes, aber inhaltlich immer noch gültiges Webinar mit den Anwälten Bernhard Hager und Jana Sapáková.

Entsendung

Bei Entsendung von Personal sind sog. core Arbeitsbedingungen zu beachten, somit sind bei Entsendung von Personen slowakische Arbeitsbedingungen in den genannten Bereichen zu berücksichtigen, sofern das ausländische Arbeitsrecht nicht günstiger für die entsandten Arbeitnehmer:innen ist.

Meldepflicht beim Nationalen Arbeitsinspektorat: Diese Meldung ist spätestens am ersten Tag der Entsendung zu erledigen und gilt unabhängig von der Dauer der Entsendung sowohl für EU-BürgerInnen als auch Personen aus Drittländern.

Meldepflicht beim Arbeitsamt Der slowakische Empfänger hat das Meldeformular Infokarte EU auszufüllen (auf Slowakisch) und spätestens am siebten Tag der Arbeitstätigkeit beim örtlich zuständigen Arbeitsamt einzureichen.

Meldung bei der Fremdenpolizei: Die Unterkunft (z.B. Hotel), wo das Personal unterbracht ist, erledigt die Meldung bei der Fremdenpolizei. Die Hotels sind verpflichtet, die Gäste der Fremdenpolizei zu melden. Somit kann man davon ausgehen, dass die Hotels diese Meldung automatisch machen. Sollte es sich um eine andere Unterkunftskategorie wie z.B. Ferienwohnung o.ä. handeln, empfehlen wir dies bei dem Inhaber zu prüfen. Ansonsten ist spätestens am 10. Aufenthaltstag eine Meldung bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei erforderlich.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Es gilt das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Österreich und der Slowakei zu beachten.

Umsatzsteuer-Registrierung: Eine ausländische Person, die in der Slowakei weder (Unternehmens-)Sitz noch Betriebsstätte hat und eine steuerpflichtige Tätigkeit auszuüben beginnt, ist verpflichtet, noch vor dem Beginn der Ausübung der Tätigkeit eine Steuerregistrierung zu beantragen. Das slowakische Umsatzsteuergesetz sieht aber eine Reihe von Ausnahmen vor.

Binnenmarkt 

Aus steuerlicher Sicht sind bei Handelsgeschäften innerhalb der EU die Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie für verbrauchsteuerpflichtige Produkte zu beachten. 

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition

Die Gründung einer Gesellschaft ist in der Slowakei relativ unproblematisch. Staatsangehörige von EU-Staaten können einfach einen Gewerbeschein erlangen.

Obwohl bei der Abwicklung der Firmengründung kein gesetzlicher Anwaltszwang besteht, müssen die Unterschriften auf den Gründungsunterlagen amtlich, das heißt notariell beglaubigt werden. Die erforderlichen Urkunden müssen dem Handelsregistergericht (Firmenbuchgericht) sowie dem Gewerberegister auf Slowakisch (bzw. zweisprachig) vorgelegt werden. Daher wird die Einschaltung eines Rechtsanwaltsbüros empfohlen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindesthöhe des Stammkapitals einer GmbH beträgt EUR 5.000, darüber hinaus ist mit Kosten in der Höhe von ca. EUR 800 bis 2.500 an Gründungskosten zu rechnen.

Gesellschaftsformen laut dem slowakischen Handelsgesetzbuch sind:

  • Offene Handelsgesellschaft – verejná obchodná spoločnosť - v.o.s.
  • Kommanditgesellschaft - komanditná spoločnosť - k.s.
  • GmbH - spoločnosť s ručením obmedzeným - s.r.o.
  • Aktiengesellschaft - akciová spoločnosť - a.s.
  • vereinfachte Aktiengesellschaft - jednoduchá spoločnosť na akcie - j.s.a.
  • Genossenschaft – družstvo

Zudem kann eine Betriebsstätte/Zweigniederlassung errichtet werden. Eine Zweigniederlassung, sog. „organizačná zložka podniku zahraničnej osoby“, ist eine nicht vollwertige Niederlassung und stellt einen organisatorischen Bestandteil des ausländischen Unternehmens dar. Eine Eintragung der Zweigniederlassung ins Firmenbuch, d.h. Handelsregister ist erforderlich, wobei der administrative Aufwand vergleichbar ist mit der Gründung einer GmbH.

Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern erhalten Sie direkt beim AußenwirtschaftsCenter Bratislava. 

Vertretungsvergabe

Die Suche nach selbständigen Handelsvertreter:innen gestaltet sich in der Slowakei, wie auch in anderen Ländern Zentral- und Osteuropas, äußerst schwierig, da es dieses Berufsbild nicht in dem Ausmaß wie im deutschsprachigen Raum gibt. Es gibt daher leider keine Liste von Handelsvertreter:innen für konkrete Branchen, wie in Österreich üblich und es besteht auch keine lokale Vereinigung.

Alternativ können Personen, die die Handelsvertretung übernehmen würden, über Jobportale gesucht werden. Für die Suche ist vor allem das Jobportal www.profesia.sk geeignet – das meistbesuchte Arbeitsportal, welches auch auf Deutsch zur Verfügung steht. Viele Firmen belassen Ihre Inserate in deutscher oder englischer Sprache, damit sich nur der Sprache mächtige Personen melden.

Eine weitere Möglichkeit kann die Handelsvertretung durch lokale Handelsunternehmen sein. Dabei handelt es sich um Kooperation mit lokalen Firmen oder Einzelunternehmen, die branchenbezogen Produkte vertreiben.

Das AußenwirtschaftsCenter Bratislava unterstützt Sie gerne individuell bei der Suche nach Handelsvertretern: Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Stand: 19.04.2024