Panoramablick auf Warschau mit vielen hellen historischen Häusern und roten Dächern. Im Hintergrund sieht man die Skyline mit vielen modernen Wolkenkratzern
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Polen: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Bei Warenversendungen zwischen Polen und Österreich entfällt die Einfuhrumsatzsteuer, da es sich um innergemeinschaftliche Lieferungen handelt. Bei Lieferungen nach bzw. aus Polen ist die Umsatzsteueridentifikationsnummer EU-UID - die eindeutige EU-weite Kennzeichnung eines Umsatzsteuerpflichtigen, die zur steuerfreien Lieferung in andere und aus anderen Mitgliedsstaaten berechtigt - in der Rechnung anzugeben.

Zollbestimmungen

Es kommt europäisches Zollrecht (Zollkodex) zur Anwendung. Wie für jedes EU-Mitgliedsland gilt der gemeinsame Außenzoll und Zollfreiheit im innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Drittlandszölle können in deutscher Sprache auf der Website der Europäischen Kommission abgerufen werden.

Reisende können rechtmäßig erworbene Güter für den persönlichen Bedarf grundsätzlich in unbeschränkter Menge ein- und ausführen. Beschränkungen gelten allerdings u.a. für Alkohol- und Tabakerzeugnisse.

Sonstige Einfuhrabgaben

Es ist zu beachten, dass bei der Einfuhr von einigen Waren, wie bspw. Kraftstoffe, Zigaretten, alkoholhaltige Getränke, PKW die Verbrauchsteuer in Polen zu entrichten ist. Bei Fragen zu sonstigen Einfuhrabgaben kontaktieren Sie bitte das AußenwirtschaftsCenter Warschau.

Muster

Muster- und Geschenksendungen von verbrauchssteuerpflichtigen Waren (z.B. Wein) dürfen laut Auskunft der Zollbehörde nicht per Post an einen Adressaten in Polen verschickt werden. In der Praxis werden diese Regeln aber liberal umgesetzt, wenn sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.

E-Commerce

Polen gehört zu den am schnellsten wachsenden E-Commerce-Märkten Europas. Im Jahr 2020 erreichten die Online-Ausgaben für die wichtigsten Produktkategorien, d.h. Kleidung, Unterhaltungselektronik, Möbel, Lebensmittel und Spielzeug, EUR 10 Mrd. Auf dem Markt herrscht eine hohe Mieteraktivität, die vor allem von Unternehmen aus dem E-Commerce-Bereich, Einzelhandelsketten und Logistikern generiert wird. Die Entwicklung des Internethandels hat dazu geführt, dass in den letzten Jahren ein Rekordvolumen an Flächen angemietet wurde.

Bei Onlineverkäufen an Konsumenten sind zahlreiche Informationspflichten und Verbraucherschutzvorschriften nach den einschlägigen gesetzl. Bestimmungen (Gesetz vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte, das die Beschlüsse der EU-Richtlinie 2011/83/EU umsetzt, die entsprechenden Bestimmungen des polnischen Zivilgesetzbuches, des polnischen Gesetzes über die Bekämpfung unlauterer Marktpraktiken sowie des Gesetzes über die Erbringung von Leistungen auf elektronischem Weg) zu beachten. Die in Polen im E-Commerce Bereich geltenden Regeln beruhen meist auf EU-Richtlinien.

Grundlegendes Verbraucherrecht ist das Widerrufsrecht, das den Verbrauchern ermöglicht, den Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der gekauften Ware ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der gezahlte Kaufpreis samt Anlieferungskosten ist innerhalb von 14 Tagen an den Verbraucher zurückzuerstatten. Der Händler muss dem Konsumenten ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen, mit dem er ihn über seine Entscheidung informieren kann. Der Konsument ist allerdings nicht verpflichtet, dieses Formular zu verwenden. Falls der Onlinehändler seine vorvertraglichen Informationspflichten bezüglich des Rückgaberechts nicht erfüllt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate.

Um im E-Commerce in Polen erfolgreich zu sein, ist es wichtig sich vorab intensiv mit den lokalen Rechtsvorschriften auseinander zu setzen. Eine Zusammenarbeit mit einem polnischen Rechtsanwalt ist zu empfehlen. Bei Bedarf sendet Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Warschau gerne eine Empfehlungsliste zu.

Paketversand

Für den Versand in einen EU-Mitgliedstaat ist keine Zollinhaltserklärung erforderlich. Das Höchstgewicht für Pakete innerhalb Polens liegt bei 30 kg, für Pakete im internationalen Verkehr bei 20 kg.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Konsumwaren für den Einzelhandel müssen folgende Informationen in polnischer Sprache enthalten: Warenbezeichnung, Name des Produzenten bzw. des Importeurs, Sicherheitshinweise sowie in gewissen Fällen, in denen Spezialvorschriften zur Anwendung kommen, Zusatzangaben (z.B. bei Lebensmitteln, Elektrogeräten etc.). Vor Warenversand empfiehlt sich eine diesbezügliche Absprache mit dem polnischen Partner.

Üblicherweise hat die Kennzeichnung der Ware mit dem Herstellerland zu erfolgen, wenn sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums produziert wurde. Die Kennzeichnung kann mittels angenähtem Etikett oder Anhänger angebracht werden.

Begleitpapiere

Für Waren im sog. freien Verkehr der EU entfallen sämtliche Zollpapiere. Im freien Verkehr der EU befinden sich Waren, die entweder im Zollgebiet der EU hergestellt oder bei der Einfuhr in das EU-Zollgebiet schon verzollt und versteuert wurden. Den innergemeinschaftlichen Lieferungen ist üblicherweise eine Handelsrechnung beizufügen.

Im Falle von innergemeinschaftlichen Lieferungen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren (z.B. alkoholhaltige Getränke, Zigaretten) sind außer einer Handelsrechnung noch andere Dokumente, wie bspw. ein vereinfachtes Begleitdokument oder ein elektronisches Verwaltungsdokument, beizulegen.

Restriktionen

Besondere Bestimmungen: Lebensmittelhandel

Die polnischen Vorschriften für Lebensmittel folgen den EU-Richtlinien. Beim Verkauf von Lebensmitteln an Endverbraucher ist keine besondere Genehmigung erforderlich. Lebensmittel, die bereits in einem anderen EU-Land zum Warenverkehr zugelassen sind, sind grundsätzlich auch in Polen verkehrsfähig.

Lebensmittelprodukte mit „spezieller Ernährungsbestimmung“ (wie z.B. Energy-Drinks) müssen allerdings vom Distributor vor der ersten Überführung in den polnischen Warenverkehr bei der Hauptsanitärbehörde auf elektronischem Weg angezeigt werden.

Gemäß EU-Vorschriften haben sowohl der Produzent von Lebensmitteln als auch der polnische Vertreiber für die gesundheitliche Qualität des Produkts zu sorgen. Die Sanitärbehörde (SANEPID) ist berechtigt, in Polen im Warenverkehr befindliche Lebensmittel zu kontrollieren, also bei Groß- und Einzelhandelsunternehmen eine Sanitärkontrolle durchzuführen. Für diesen Fall sollte das polnische Unternehmen daher über jene Dokumente verfügen (z.B. Analysezertifikate oder Deklaration des Produzenten), anhand derer feststellbar ist, dass die Lebensmittel über eine entsprechende Qualität verfügen und die Gesundheit nicht gefährden.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Warschau hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 28.02.2023